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Fußkomplikationen als Folgeerkrankung

Die KKH hat zur Behandlung des Diabetischen Fußsyndroms besondere Verträge mit spezialisierten Ärzten und Krankenhäusern geschlossen, die Ihnen in Zusammenarbeit mit Pflegediensten, Podologen und Orthopädieschuhmachern eine optimale Versorgung bieten.

Die Leistung richtet sich an alle Versicherten aus der Region Rheinland, die an Diabetes mellitus erkrankt sind.

Es entstehen Ihnen keine Kosten außer den gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen (z. B. Arzneimittelzuzahlung).

Wenden Sie sich bitte direkt an einen der teilnehmenden Ärzte oder eine teilnehmende Einrichtung in Ihrer Nähe.

Weitere Informationen zu Ihrer Erkrankung finden Sie hier:

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