Navigation überspringen

Behandlungen in der niedergelassenen Arztpraxis, in Krankenhäusern, Polikliniken & anderen Einrichtungen

An alle Versicherten

Keine, vorausgesetzt, die Behandlung erfolgt bei zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Medizinern oder  Einrichtungen und es handelt sich um eine Behandlung, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen festgelegt ist. Die Kosten rechnet Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin dann direkt über Ihre Gesundheitskarte ab.

Sonderleistungen wie bspw. eine Hyperbare Sauerstofftherapie beim Hörsturz müssen von Ihnen selbst bezahlt werden. Im Zweifel fragen Sie bitte vorher bei uns nach.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.

Häusliche Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege

Mehr erfahren
Schutzimpfungen

Schutzimpfungen

Mehr erfahren
Besenreiser, Laser, Entfernung

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Mehr erfahren
Übergabe eines Rezepts in Apotheke

Rezepte

Mehr erfahren

Noch nicht gefunden, wonach Sie suchen?