Der 30-köpfige Verwaltungsrat der KKH besteht ab der 12. Legislaturperiode (2017-2023) aus 20 Vertretern der Versicherten und 10 Vertretern der Arbeitgeber. In der Gruppe der Arbeitgeber wurde mit der Vorschlagsliste der Unternehmerverbände Niedersachsen e. V. (UVN) lediglich eine Liste eingereicht und vom Wahlausschuss zugelassen. Dies hat zur Folge, dass die in der Liste der UVN benannten Bewerberinnen und Bewerber mit Ablauf des Wahltages als gewählt gelten. Somit findet in der Wählergruppe der Arbeitgeber keine Wahlhandlung statt.
Für die Gruppe der Versicherten hat der Wahlausschuss der KKH drei Vorschlagslisten zugelassen. Abschriften der Listen mit den Namen aller Kandidatinnen und Kandidaten lagen bei den Servicestelle zur Einsicht aus. Die Abschriften können Sie nachfolgend in einer verkürzten Fassung auch online aufrufen.
Die Sozialwahl wird als Listenwahl durchgeführt. Bei der KKH konnten sich die wahlberechtigten Versicherten für eine der drei nachstehend genannten Listen entscheiden.