Informationen zu laufenden Verträgen & Vertragsabsichten
Die „ARGE - Hilfsmittelforum der Ersatzkassen“ hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Badewannenliftern, die ab dem 01.12.2019 beginnen, abgeschlossen. Das Beitrittsverfahren wird für alle Ersatzkassen über den Vdek abgewickelt.
Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Blindenführhunde geschlossen. Das Beitrittsverfahren gem. § 127 Abs. 2 SGB V wird für alle Ersatzkassen über den vdek abgewickelt.
Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.
Die „ARGE - Hilfsmittelforum der Ersatzkassen“ hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit TENS/EMS, die ab dem 01.12.2019 beginnen, abgeschlossen. Das Beitrittsverfahren wird für alle Ersatzkassen über den Vdek abgewickelt.
Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Hörhilfen geschlossen. Das Beitrittsverfahren gem. § 127 Abs. 2 SGB V wird für alle Ersatzkassen über den vdek abgewickelt.
Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.
Apparative Kompressionstherapie
Bekanntmachung des Abschlusses von Verträgen nach § 53 SGB X über die Versorgung mit CGMSystemen
Die KKH bietet ab dem 01.04.2024 ihren Versicherten auf der Basis einer Satzungsleistung bei bestehender BOTTherapie (basalunterstützende orale Therapie) bei Diabetes mellitus Typ 2 zeitlich befristet eine Versorgung mit einem CGMSystem an. Mit der Bekanntmachung 6931152023 Wettbewerb TED (europa.eu) sowie der Aktualisierung 1215402024 wurde die Beabsichtigung von Vertragsabschlüssen bekannt gegeben. Die KKH hat diesbezüglich mehrere bundesweit gültige Verträge über die Versorgung ihrer Versicherten mit rtCGM-Systemen nach § 53 SGB X geschlossen. Leistungserbringer mit der Absicht, einem der Verträge beizutreten, gewährt die KKH (wie in der Bekanntmachung 1215402024 beschrieben) ein zeitlich befristetes Beitrittsrecht bis zum 30.04.2024. Diese Leistungserbringer erhalten die Unterlagen auf Anfrage unter folgender EMailAdresse: versorgungsvertraege@kkh.de. Voraussetzungen für die Anforderung der Vertragsunterlagen, sowie des Beitrittes ist die Vorlage einer gültigen Präqualifizierungsurkunde.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung
Fremdkraftbetriebene Bewegungsschienen (CPM-Schienen)
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Haarersatz geschlossen. Das Beitrittsverfahren gem. § 127 Abs. 2 SGB V wird für alle Ersatzkassen über den vdek abgewickelt.
Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Epithesen geschlossen. Das Beitrittsverfahren gem. § 127 Abs. 2 SGB V wird für alle Ersatzkassen über den vdek abgewickelt.
Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.
Keine aktuellen Bekanntmachungen
Sofern keine vertraglichen Vereinbarungen nach § 127 Abs. 1 und 2 SGB V bei der Versorgung unserer Versicherten gelten, beachten Sie bitte unsere allgemeinen Hinweise zur Versorgung mit Hilfsmitteln.
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