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Informationen zu laufenden Verträgen & Vertragsabsichten

Die „ARGE - Hilfsmittelforum der Ersatzkassen“ hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Badewannenliftern, die ab dem 01.12.2019 beginnen, abgeschlossen. Das Beitrittsverfahren wird für alle Ersatzkassen über den Vdek abgewickelt.

Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Blindenführhunde geschlossen. Das Beitrittsverfahren gem. § 127 Abs. 2 SGB V wird für alle Ersatzkassen über den vdek abgewickelt.

Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.

Die „ARGE - Hilfsmittelforum der Ersatzkassen“ hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit TENS/EMS, die ab dem 01.12.2019 beginnen, abgeschlossen. Das Beitrittsverfahren wird für alle Ersatzkassen über den Vdek abgewickelt.

Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Hörhilfen geschlossen. Das Beitrittsverfahren gem. § 127 Abs. 2 SGB V wird für alle Ersatzkassen über den vdek abgewickelt.

Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.

Bekanntmachung des Abschlusses von Verträgen nach § 53 SGB X über die Versorgung mit CGM­Systemen

Die KKH bietet ab dem 01.04.2024 ihren Versicherten auf der Basis einer Satzungsleistung bei bestehender BOT­Therapie (basal­unterstützende orale Therapie) bei Diabetes mellitus Typ 2 zeitlich befristet eine Versorgung mit einem CGM­System an. Mit der Bekanntmachung 693115­2023 ­ Wettbewerb ­ TED (europa.eu) sowie der Aktualisierung 121540­2024 wurde die Beabsichtigung von Vertragsabschlüssen bekannt gegeben. Die KKH hat diesbezüglich mehrere bundesweit gültige Verträge über die Versorgung ihrer Versicherten mit rtCGM-Systemen nach § 53 SGB X geschlossen. Leistungserbringer mit der Absicht, einem der Verträge beizutreten, gewährt die KKH (wie in der Bekanntmachung 121540­2024 beschrieben) ein zeitlich befristetes Beitrittsrecht bis zum 30.04.2024. Diese Leistungserbringer erhalten die Unterlagen auf Anfrage unter folgender E­Mail­Adresse: versorgungsvertraege@kkh.de. Voraussetzungen für die Anforderung der Vertragsunterlagen, sowie des Beitrittes ist die Vorlage einer gültigen Präqualifizierungsurkunde.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Haarersatz geschlossen. Das Beitrittsverfahren gem. § 127 Abs. 2 SGB V wird für alle Ersatzkassen über den vdek abgewickelt.

Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Epithesen geschlossen. Das Beitrittsverfahren gem. § 127 Abs. 2 SGB V wird für alle Ersatzkassen über den vdek abgewickelt.

Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.

Keine aktuellen Bekanntmachungen

Sofern keine vertraglichen Vereinbarungen nach § 127 Abs. 1 und 2 SGB V bei der Versorgung unserer Versicherten gelten, beachten Sie bitte unsere allgemeinen Hinweise zur Versorgung mit Hilfsmitteln.

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