Tückisch: Versteckter Alkohol in Lebensmitteln
KKH: Besondere Vorsicht bei alkoholkranken Menschen und Kindern
Hannover, 09.05.2019
Wer denkt bei Schoko-Snacks, Sauerkraut, Kefir und Brot schon daran, dass in diesen Lebensmitteln Alkohol stecken könnte? „Das kommt gar nicht so selten vor wie wir denken“, sagt Dr. Anja Luci, Ernährungsexpertin bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse. „Einerseits desinfiziert Alkohol und macht Lebensmittel haltbarer. Andererseits werden bestimmte Speisen durch das Hinzufügen von Alkohol schmackhafter oder bekommen ein spezielles Aroma. Das nutzt die Lebensmittelindustrie gerne aus.“ Besonders bei Süßwaren, Backwaren und Fertigprodukten ist Vorsicht geboten.
Alkohol in Lebensmitteln ist grundsätzlich kennzeichnungspflichtig. „Ob Ochsenschwanzsuppe, Hühnerfrikassee oder Königsberger Klopse – diese Gerichte enthalten gerne Wein oder Weinessig. Dies muss auf der Verpackung deklariert werden. Verbraucher sollten deshalb die Inhaltsangaben genau beachten“, erläutert Dr. Luci. Kritischer wird es allerdings beim offenen Verkauf wie zum Beispiel beim Konditor, in der Eisdiele oder im Restaurant, denn hier besteht gegenüber dem Verbraucher keine Kennzeichnungspflicht. „Klar, wer Schwarzwälder Kirschtorte, Rumkugeln oder Weinschaumcreme bestellt, weiß in der Regel um den alkoholischen Inhalt“, sagt die Expertin. Anders sieht es bei Schokoladeneis, Zwetschgenkuchen oder Rote Grütze aus. „Im Zweifel müssen Betroffene im Café selbst nachfragen, ob das gewünschte Produkt Alkohol enthält“, rät Dr. Luci. Auch bei Getränken ist Vorsicht geboten: Hier muss der Alkoholgehalt erst bei mehr als 1,2 Volumenprozent angegeben werden. Selbst alkoholfreies Bier kann bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten, Malzbier sogar bis zu 1,4 Volumenprozent. „Auch naturtrübe Fruchtsäfte und Obst bilden aufgrund ihres natürlichen Gärungsprozesses Alkohol“, erläutert Dr. Luci. „Das ist vielen Verbrauchern gar nicht bewusst.“
Viele Experten sind zwar der Meinung, dass diese derart geringen Mengen Alkohol keine berauschende Wirkung haben und daher als unbedenklich eingestuft werden können – selbst für Schwangere und Kinder. Andere befürchten jedoch, dass sich der Nachwuchs schon früh an den Geschmack oder das Aroma von Alkohol gewöhnen könnte und damit die Hemmschwelle für den späteren Alkoholkonsum sinkt. „Verbraucherschützer diskutieren deshalb die Einführung einer rigoroseren Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Alkohol enthalten, auch wenn die Menge noch so gering ist“, sagt Dr. Luci. So steht zum Beispiel in England bei Bier auf dem Etikett statt „alkoholfrei“ inzwischen „alkoholarm“.
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse ist eine der größten bundesweiten gesetzlichen Krankenkassen mit 1,7 Millionen Versicherten. Nähere Informationen erhalten Sie unter kkh.de/presse/portrait.Noch nicht gefunden, wonach Sie suchen?