Hannover, 27.08.2019
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Seit Mitte August ist ein neues Gesetz in Kraft, das für mehr Arzneimittelsicherheit in Deutschland sorgen soll. Nach den Skandalen um gepanschte Krebsmittel und verunreinigte Medikamentenchargen hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Behörden damit zu einer besseren Zusammenarbeit verpflichtet. Welche Auswirkungen das Gesetz für die Patienten im Einzelnen hat, erläutert Sven Seißelberg, Apotheker bei der KKH, im Interview.
Herr Seißelberg, welche Verbesserungen verbergen sich für die Verbraucher hinter dem Gesetz für mehr Arzneimittelsicherheit in der Versorgung, kurz GSAV?
Sven Seißelberg: „Die Arzneimittelsicherheit in Deutschland war bereits vorher schon sehr hoch. Das neue Gesetz hat dieses Niveau aber nochmals angehoben. Die Befugnisse der Behörden, Betriebe und Einrichtungen, die der Arzneimittelüberwachung unterliegen, häufiger und stringenter zu kontrollieren, wurden erweitert. Patienten in Deutschland müssen deshalb keine Angst haben: Unsere Medikamente sind hierzulande geprüft und sicher.“
Dennoch sind viele Verbraucher seit dem Rückruf von Medikamenten mit dem Wirkstoff Valsartan verunsichert. Sind solche Verunreinigungen in Zukunft ausgeschlossen?
Sven Seißelberg: „Ausschließen kann dies niemand, aber genau deshalb wurde ja das Gesetz auf den Weg gebracht, um die Kontrollen und Verbraucherrechte in einem solchen Falle zu stärken. Insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Länderbehörden, aber auch deren Kompetenzen, werden verbessert. Und kommt es zu einem solchen Arzneimittelrückruf wegen Qualitätsmängeln, entfällt für Versicherte zukünftig die Zuzahlung, wenn eine Neuverordnung notwendig wird. Das ist verbraucherfreundlich. Auch wir als Krankenkasse bekommen bei Produktmängeln Anspruch auf Regress beim Hersteller. Diese werden selbst ein Interesse daran haben, einwandfreie und qualitativ hochwertige Arzneimittel auf den Markt zu bringen, um ihren Ruf nicht zu schädigen.
Mit dem GSAV werden auch die Pläne für das elektronische Rezept vorangetrieben. Wie bewerten Sie diese digitale Neuerung?
Sven Seißelberg: „Das elektronische Rezept bedeutet in erster Linie mehr Transparenz für Ärzte und damit mehr Arzneimittelsicherheit für die Patienten. Wenn das elektronische Rezept zukünftig Bestandteil der elektronischen Patientenakte ist, können alle behandelnden Ärzte die verordneten Medikamente einsehen und gefährliche Wechselwirkungen vermeiden. Außerdem hilft das elektronische Rezept, Bürokratie abzubauen. Heute sind wir Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, jeden gedruckten Rezeptbeleg sechs Jahre lang aufzubewahren. Sie können sich vorstellen, welche Papierberge da bei 73 Millionen gesetzlich Versicherten jährlich anfallen.“
Eine weitere digitale Neuheit betrifft das Rezept per Fernbehandlung: Warum ist das sinnvoll?
Sven Seißelberg: In Zeiten voller Wartezimmer und strukturschwachen ländlichen Regionen werden Videosprechstunden die Zukunft sein. Da ist es nur folgerichtig, die digitalen Möglichkeiten zu nutzen und auch die Verschreibung von Medikamenten per Fernbehandlung zuzulassen, ohne dass sich Arzt und Patient per persönlichen Handschlag getroffen haben.
Laut Gesetz sollen Ärzte außerdem häufiger sogenannte Biosimilars verschreiben. Was sind das für Arzneimittel und warum soll die Verordnung gefördert werden?
Sven Seißelberg: Zunächst muss ich hier auf die Biologika verweisen, also auf die Arzneimittel, deren Wirkstoffe aus biologischen Substanzen wie beispielsweise Zellbestandteile, Proteine oder gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden. Ein bekanntes Beispiel ist das Hormon Insulin, das Diabetiker benötigen. Für diese Biologika gibt es inzwischen ähnliche Nachahmerprodukte von anderen Pharmaunternehmen, die deutlich kostengünstiger sind, die Biosimilars. Auch bei den chemisch hergestellten Medikamenten ist dieses Prinzip bereits bekannt. Die gleichwertigen Generika sind oft deutlich preiswerter als die teuren Originalpräparate. Um die Arzneimittelkosten in Deutschland zu senken und die gesetzlichen Krankenkassen zu entlasten, ist die Austauschbarkeit von Biosimilars erstmals per Gesetz definiert. Die Patienten können sich sicher sein: Sie erhalten auch mit Biosimilars eine gleichwertige Therapie.
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