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Hannover, 05.09.2019
Laut Statistischem Bundesamt werden 1,76 Millionen Pflegebedürftige durch Angehörige gepflegt. Damit übernehmen die pflegenden Angehörigen eine tragende Säule in der Pflegeversicherung. Um auf ihren unermüdlichen Einsatz aufmerksam zu machen, findet am 8. September der bundesweite Aktionstag für pflegende Angehörige statt. Die Pflege von Familienangehörigen, Freunden oder Bekannten bringt oftmals physische und psychische Belastungen mit sich, die nicht unterschätzt werden sollten. Die geleistete Arbeit ist im Vergleich zu früheren Generationen nicht mehr selbstverständlich und verdient heute eine besondere Wertschätzung und Anerkennung.
Die Pflegekassen unterstützen Pflegepersonen mit diversen Angeboten. In erster Linie geht es darum, praxisnahe Fragen zur häuslichen Pflege zu beantworten und Wissen zu Pflegekosten und Finanzierungsmöglichkeiten zu vermitteln. Dies geschieht in klassischen Pflegekursen vor Ort oder als Seminar im Internet. Der Online-Pflege-Coach der KKH bietet den Vorteil, dass die Themen selbstständig und individuell bearbeitet werden können. Diese Flexibilität ist gerade für pflegende Angehörige wertvoll, da sie sich die Zeit frei einteilen können und niemanden für die Betreuung der zu pflegenden Person organisieren müssen.
Auf Dauer ist die Pflege eines Angehörigen sehr anspruchsvoll. Damit pflegende Angehörige von ihrer Tätigkeit für einen gewissen Zeitraum Abstand gewinnen und sich erholen können, gibt es von den Pflegekassen finanzielle Unterstützung für die Versorgung und Betreuung der pflegebedürftigen Person während der Abwesenheit. So besteht der Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege, bei der eine andere Person – ein Nachbar, ein Freund oder der ambulante Pflegedienst – die Pflege übernimmt. Hier zahlt die Pflegekasse für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr maximal 1.612 Euro, wenn der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad zwei erreicht hat. Außerdem übernimmt die Pflegekasse die sogenannte Kurzzeitpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr mit maximal 1.612 Euro ab Pflegegrad zwei.
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