Mehr Hörgeräteträger
KKH: Anstieg um über 33 Prozent
Dortmund, 10.01.2018
Wer ein Hörgerät benötigt, erhält dafür von seiner Krankenkasse seit 1. November 2013 mehr Geld. Diese Neuerung war offenbar für viele der Anlass, das eigene Hörvermögen noch einmal prüfen zu lassen. Denn laut aktueller KKH-Daten stieg der Kauf von Hörgeräten seit 2013 bis Ende des Jahres 2016 um über 33 Prozent an. „Dadurch konnten wir die Versorgung unserer Versicherten in diesem wichtigen Bereich deutlich verbessern“, sagt Thomas Pillig von der KKH Kaufmännische Krankenkasse in Dortmund. Allein im Jahr 2016 habe die Kasse rund 17,5 Millionen Euro für die Versorgung dieser Patienten bereitgestellt.
Wer feststellt, dass er schlechter als bislang hört, vor allem auch Verständnisschwierigkeiten bei Gesprächen mit Mitmenschen hat, sollte die Ursache hierfür von einem Hals-Nasen-Ohrenarzt abklären lassen. Wird keine behandelbare Erkrankung wie beispielsweise eine Mittelohrentzündung diagnostiziert, hilft in der Regel ein Hörgerät. Hierfür erhalten Kassenpatienten von ihrem HNO-Arzt eine Verordnung, mit dem ein Vertrags-Hörakustiker aufgesucht werden kann. „Bei der Beratung sind Hörakustiker verpflichtet, mindestens ein eigenanteilsfreies Hörgerät anzubieten, mit dem je nach Hörverlust das maximale Sprachverstehen erreicht werden kann“, empfiehlt Pillig. Geschieht das nicht, sollten sich Patienten unbedingt nach einem Modell erkundigen, das eigenanteilsfrei ist.
Mitunter sind etliche Wochen Erprobung notwendig, bis Betroffene geeignete Hörgeräte gefunden haben und vor allem auch, bis die Geräte ihrer Wahl optimal programmiert sind. „Jeder sollte sich dafür ausreichend Zeit nehmen“, rät Thomas Pillig. „Schließlich sollen schwerhörige Patienten etliche Jahre mit der Hörhilfe gut im Alltag zurechtkommen.“
Gleich, ob sich Versicherte für ein eigenanteilsfreies oder ein teureres Gerät mit Eigenanteil entscheiden – pro Gerät kommt eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro dazu, sofern man nicht davon befreit ist. Kosten für Programmierung, Anpassung des Hörgeräts, Nachbetreuung sowie eventuelle Reparaturen werden ebenfalls von den Krankenkassen übernommen.
Hintergrund für die Redaktionen: Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hat neben dem erhöhten Festbetrag für Hörhilfen auch festgelegt, dass die Geräte höhere technische Anforderungen erfüllen müssen als bislang. Neben Digitaltechnik, die zwischen Sprache und Umgebungsgeräuschen unterscheiden kann, Mehrkanaligkeit sowie Rückkoppelungs- und Störschallunterdrückung müssen die Geräte über mindestens drei Hörprogramme verfügen. Wer sich eine Hörhilfe anschaffen muss, sollte sich nicht scheuen, auch Detailfragen zu stellen. Mit dem nötigen Wissen lässt sich die richtige Wahl treffen, die neben besserem Verstehen vor allem auch eines garantiert: dauerhaft mehr Lebensqualität.
Am 29. Dezember 1952 – vor etwas mehr als 65 Jahren – wurde in New York in Amerika das erste transistorgesteuerte Hörgerät vorgestellt.
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse ist eine der größten bundesweiten gesetzlichen Krankenkassen mit 1,8 Millionen Versicherten. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.kkh.de/presse/portrait
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