KKH fordert höhere Impfquote bei Masern
Krankenkasse: Zahl der Fälle 2017 wieder deutlich gestiegen
Hannover, 24.04.2018
Die Masern sollten in Deutschland eigentlich bereits ausgerottet sein – doch das Gegenteil ist der Fall. Der Virus ist wieder auf dem Vormarsch. Experten zufolge gibt es immer noch zu viele Impflücken. Anlässlich der europäischen Impfwoche fordert die KKH Kaufmännische Krankenkasse deshalb dringend eine höhere Impfquote für die hochansteckende Infektionskrankheit. Erst wenn mehr als 95 Prozent der Bevölkerung gegen Masern immun sind, gilt die Krankheit als ausgerottet. Einer aktuellen Auswertung der KKH zufolge ist die Zahl der Masernfälle im vergangenen Jahr wieder drastisch angestiegen. So registrierte die Ersatzkasse allein im ersten Halbjahr 2017 bundesweit deutlich mehr Masern-Erkrankungen bei ihren Versicherten (59 Fälle) als im gesamten Vorjahr 2016 (37 Fälle). Am stärksten betroffen war 2017 Nordrhein-Westfalen: Von den insgesamt 59 betroffenen KKH-Versicherten stammten allein 40 aus diesem Bundesland.
Nach Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) erkrankten 2017 bundesweit insgesamt 929 Menschen an dem gefährlichen Virus, knapp dreimal so viele wie 2016. Zahlen zu Masernerkrankungen werden in Deutschland erst seit Einführung der Meldepflicht im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Jahr 2001 erfasst. Seitdem gibt es immer wieder regionale und zeitlich begrenzte Krankheitsausbrüche, die keinem bestimmten Muster folgen.
Symptome und Krankheitsverlauf
Symptome von Masern sind Fieber, Husten, Schnupfen sowie ein dunkelroter, großfleckiger, unregelmäßiger Hautausschlag. Mögliche Komplikationen sind Lungenentzündung oder Gehirnentzündung (Meningitis). Das Risiko dafür steigt mit zunehmendem Alter. Als Spätfolge einer Maserninfektion kann es nach Jahren zu einer Entzündung der Nervenzellen des Gehirns und des Rückenmarks kommen, die zum Ausfall von Gehirnfunktionen und zum Tod führt.
Ansteckung
Das Masernvirus wird durch Tröpfcheninfektion übertragen, also etwa durch Husten, Niesen und Sprechen. Masern sind bereits mehrere Tage vor Auftreten der ersten Krankheitsanzeichen ansteckend. Wer einmal im Leben an Masern erkrankt war, kann sich kein zweites Mal anstecken. Das Immunsystem bildet Antikörper und speichert diese.
Impfung dringend empfohlen
Laut der Ständigen Impfkommission (STIKO) sollte die erste Masernimpfung im Alter von elf bis 14 Monaten, die zweite mit 15 bis 23 Monaten erfolgen (Grundimmunisierung). Eine weitere Impfung empfiehlt die STIKO für alle nach 1970 geborenen ab 18-Jährigen mit unklarem Impfstatus, ohne bisherige Impfung oder mit nur einer Impfung im Säuglings- bzw. Kleinkindalter. Gegen Masern wird üblicherweise in Kombination mit Mumps, Röteln und ggf. Windpocken geimpft.
Hinweis für die Redaktionen: Fotos zum Thema Impfung finden Sie unter www.kkh.de/presse/downloads/beim-arzt, Stichwort "Beim Arzt" und "Impfungen".
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse ist eine der größten bundesweiten gesetzlichen Krankenkassen mit 1,7 Millionen Versicherten. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.kkh.de/presse/portrait.
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