Hannover, 18.03.2020
Hannover, 18.03.2020
Sie leisten ohnehin schon viel, fühlen sich oft allein gelassen, haben laut einer Forsa-Umfrage der KKH Kaufmännische Krankenkasse deutlich mehr Stress als andere Eltern: getrennt lebende Mütter und Väter. Fast jeder zweite Alleinerziehende (46 Prozent) steht demnach ständig unter Druck. Jetzt, in der Corona-Krise, dürfte sich das Problem noch verschärfen, denn wohin mit den Kindern, wenn Kitas und Schulen geschlossen sind? Was tun, wenn der Ex-Partner nicht greifbar ist, die Großeltern vor dem Virus geschützt werden sollen und man selbst arbeiten muss?
Wie die KKH-Umfrage zeigt, ist die Erziehung und Betreuung der Kinder bereits ohne Corona-Ferien einer der größten Stressfaktoren für Alleinerziehende: Das sagt fast die Hälfte von ihnen (46 Prozent). Für getrennt lebende Eltern ist außerdem die Arbeitsbelastung im Haushalt deutlich größer als für Paare. Darüber hinaus stehen Alleinerziehende deutlich mehr wegen Konflikten oder Problemen in der Familie (45 Prozent) sowie finanzieller Sorgen (41 Prozent) unter Druck. Die ohnehin schon größte Herausforderung für Eltern, nämlich Familie, Haushalt und Beruf unter einen Hut zu bekommen, wird sich jetzt in der Corona-Krise noch zuspitzen.
Der Druck schlägt auf die Gesundheit
Der größere Druck macht sich bei getrennt lebenden Eltern physisch und psychisch deutlich stärker bemerkbar als bei Paaren: So klagen rund zwei Drittel von ihnen sowohl über Müdigkeit beziehungsweise Schlafstörungen als auch über Erschöpfung und Burnout. Darüber hinaus sagt rund jeder dritte Alleinerziehende, dass er aufgrund des hohen Drucks schon einmal niedergeschlagen beziehungsweise sogar depressiv war. Unter den Paaren gab dies hingegen nur jeder fünfte an.
Die KKH rät Eltern dennoch, die Ruhe zu bewahren und die Situation mit ihrem Arbeitgeber zu besprechen. Viele Unternehmen haben individuelle Regelungen für Beschäftigte getroffen, die ihre Kinder wegen Kita- und Schulschließungen betreuen müssen. Wenn der Vertrag es nicht ausschließt, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen das Gehalt für wenige Tage weiterzahlen. Bleiben Betreuungseinrichtungen länger geschlossen, haben Eltern allerdings keinen Anspruch mehr auf eine bezahlte Freistellung. Alternativ können Mütter und Väter kurzfristig Urlaub nehmen – bezahlt oder im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber unbezahlt – oder etwa über Überstundenabbau die Betreuung ihrer Kinder im Anschluss an die ersten Tage sicherstellen. In manchen Branchen können Eltern auch mittels Homeoffice oder flexiblen Arbeitszeitregelungen die aktuelle Situation bewältigen.
Sollte ein Kind tatsächlich erkranken, können sich berufstätige Eltern bis zu zehn Tage – alleinstehende Mütter und Väter jeweils bis zu 20 Tage – unentgeltlich von der Arbeit befreien lassen. Dafür erhalten sie von den gesetzlichen Krankenkassen Kinderkrankengeld, sofern das Kind unter zwölf Jahre alt ist und der Arzt eine Erkrankung sowie die notwendige Betreuung bescheinigt. Weitere Informationen zum Krankengeld Kind gibt es unter kkh.de/versicherte/a-z/krankengeld/krankengeld-kind.
Die Meldung basiert auf bislang unveröffentlichten Daten einer von der KKH in Auftrag gegebenen Forsa-Umfrage unter 1.007 Eltern von Kindern unter 18 Jahren im November 2019. Die KKH Kaufmännische Krankenkasse ist eine der größten bundesweiten gesetzlichen Krankenkassen mit rund 1,7 Millionen Versicherten. Nähere Informationen erhalten Sie unter kkh.de/presse/portrait.
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