
Mein Auslandsschutz
Service nutzenAuslandskrankenschein
Mit der Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC) können Sie sich EU-weit direkt an den Arzt, Zahnarzt oder ein Krankenhaus wenden, um medizinische Hilfe zu erhalten. In Serbien wenden Sie sich bitte zunächst mit der EHIC an den Krankenversicherungsträger des Aufenthaltsorts. Die EHIC befindet sich auf der Rückseite der aktuellen KKH Gesundheitskarten.

Sollten Sie nicht im Besitz einer EHIC sein, können Sie sich hier unten auf dieser Seite eine Ersatzbescheinigung erstellen. Loggen Sie sich einfach ein und geben Ihre Reisedaten an.
Der Auslandskrankenschein ist wiederum ein anderes Dokument, mit dem Sie bei Reisen nach Bosnien-Herzegowina, nach Tunesien oder in die Türkei Ihren Versicherungsschutz nachweisen. Hier ist die EHIC nicht gültig. Damit Sie dies im Fall der Fälle machen können, ist es nötig, dass Sie vor Antritt der Reise einen Auslandskrankenschein bei uns anfordern. Auch diese Bescheinigung können Sie sich hier unten auf dieser Seite erstellen. Loggen Sie sich einfach ein und geben Ihre Reisedaten an.
Bitte beachten Sie, dass der Auslandskrankenschein nur Notfallbehandlungen abdeckt, bei denen eine Behandlung nicht bis zu Ihrer Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden kann.
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, zusätzlich einen privaten Auslandsreiseschutz abzuschließen. Hierfür bietet sich beispielsweise die Auslandskrankenversicherung der DFV an, durch die Sie im Krankheitsfall umfassend abgesichert sind.
Wenn Sie innerhalb Europas medizinische Hilfe benötigen, legen Sie dem Leistungserbringer (z. B. Arzt oder Krankenhaus) bitte die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vor, die sich auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte befindet. Die Behandlungskosten werden darüber direkt mit der KKH abgerechnet. Sie zahlen ggf. nur Zuzahlungen, die das jeweilige Ausland für eine Leistung vorsieht. Informationen zu den einzelnen Urlaubsländern finden Sie auf www.dvka.de