-
An wen richtet sich die Sterilisation?
Die Sterilisation richtet sich grundsätzlich an alle, bei denen ein Eingriff aufgrund einer bestehenden Erkrankung medizinisch notwendig ist, oder die aus privatem Anlass, beispielsweise bei abgeschlossener Familienplanung, die Sterilisation als dauerhafte Methode der Empfängnisverhütung wählen.
-
Welche Kosten entstehen mir?
Wenn eine Sterilisation aus gesundheitlichem Anlass medizinisch notwenig ist, rechnet der Behandler die Kosten des Eingriffs direkt mit der KKH als Sachleistung mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) ab.
Die Kosten für die Sterilisation des (eigentlich gesunden) Ehemannes in den Fällen, in denen die KKH versicherte Frau aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen darf, dürfen nur von uns übernommen werden, wenn die Durchführung bei der Frau aus medizinischen Gründen nicht zu verantworten ist. Anderenfalls sind die Kosten von Ihnen selbst zu tragen. Gleiches gilt, wenn Sie sich aus privaten Gründen für eine Sterilisation entscheiden. Auch hier sind die Kosten von Ihnen selbst zu tragen.
-
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt bzw. Gynäkologen. Gerne berät Sie auch Ihre KKH Servicestelle zu diesem Thema.