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Überblick von Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft

Die erste Untersuchung nach Feststellung der Schwangerschaft umfasst neben der körperlichen Untersuchung auch weitere Aspekte wie Fragen nach dem familiären Umfeld und der beruflichen Situation.

Außerdem erhalten Sie den Mutterpass, in dem alle wichtigen Untersuchungsergebnisse dokumentiert werden.

1. Basis-Ultraschall
In der 9.-12. Schwangerschaftswoche werden die Lage des Kinds und die Herzaktion kontrolliert. Außerdem wird das Alter bestimmt.

Hämoglobin-Wert
Der Hb-Wert zeigt an, wie viel roter Blutfarbstoff in Ihrem Blut vorhanden ist. Ist er zu niedrig, werden Ihnen gegebenenfalls Eisen-Präparate verschrieben.

Lues-Test oder auch Syphilis-Test
Im Fall einer Erkrankung ist eine Übertragung auf den Fetus jederzeit möglich. Die Therapie sollte sowohl Sie als auch Ihren Partner einschließen.

Chlamydien-Abstrich
Der Abstrich oder die Urinprobe hilft eine genitale Infektion frühzeitig zu erkennen.

HIV
Eine HIV-Infektion kann bereits im Mutterleib auf das Kind übertragen werden. Mit der richtigen Therapie lässt sich dies verhindern. Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich freiwillig kostenlos testen.

Blutgruppe, Rhesus-Faktor und Antikörper-Suchtest
Die Blutgruppe und der Rhesus-Faktor werden bestimmt. Außerdem wird Ihr Blut auf vorhandene Antikörper untersucht. Je nach Ergebnis kann später eine Anti-D-Prophylaxe notwendig sein (siehe auch 7.-9. Schwangerschaftsmonat).

Röteln-Antikörper
Ist unklar, ob Sie gegen Röteln immun sind, wird ein  Test der Röteln-Antikörper erforderlich. Die Kosten übernehmen selbstverständlich wir.

Invasive Diagnostik
Besteht die ärztlich festgestellte medizinische Notwendigkeit, kann eine dieser Untersuchungen notwendig sein. Mit einer feinen Nadel wird ultraschallgestützt durch die Bauchdecke eine Probe aus dem Mutterkuchen (Chorionzottenbiopsie) oder im folgenden Schwangerschaftstrimester eine geringe Menge Fruchtwasser (Amniozentese) entnommen. So können kindliche Zellen speziell untersucht werden und zum Beispiel Chromosomen-Störungen erkannt oder ausgeschlossen werden.

Es kann sein, dass Ihnen vom Arzt weitere Untersuchungen (Ultraschall*-, Laboruntersuchungen) angeboten werden. Grundsätzlich sind diese Zusatzleistungen Privatleistungen und müssen von Ihnen selbst bezahlt werden. Sind diese medizinisch notwendig, übernehmen wir die Kosten (vollständig). Der Arzt rechnet dann über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ab.

Antikörpertest auf Toxoplasmose

Toxoplasmose kann über rohe Lebensmittel oder den Kot von Katzen übertragen werden. Für Erwachsene ist die Krankheit meist ungefährlich, ungeborene Kinder kann sie allerdings schwer schädigen. Wenn ein begründeter Verdacht auf Toxoplasmose besteht, übernehmen wir die Kosten ohnehin. Auch wenn Sie sich vorsorglich testen lassen möchten, übernehmen wir die Kosten im Rahmen unserer zusätzlichen Leistungen für Schwangere und werdende Familien.

Antikörpertest auf Windpocken

Windpocken (Varizellen) sind hochansteckend und gehören zu den klassischen Kinderkrankheiten. Ist die Krankheit überstanden, schlummern die Viren im Körper und sorgen in der Regel für eine lebenslange Immunität. Ein Antikörpertest zeigt, ob Sie einen ausreichenden Immunschutz haben. Wir erstatten Ihnen die die tatsächlich entstandenen Kosten im Rahmen unserer zusätzlichen Leistungen für Schwangere und werdende Familien, wenn bei Ihnen eine besondere Infektionsgefahr oder ein anderes individuelles Risiko besteht.

Antikörpertest auf Ringelröteln

Auch Ringelröteln gehören zu den klassischen Kinderkrankheiten. Ausgelöst werden Sie durch das Parvovirus 19. Eine Infektion im Kindesalter führt normalerweise zu einem lebenslangen Immunschutz. Dieser ist insbesondere bei Schwangeren wichtig, denn die Infektion mit Ringelröteln kann zu Schädigungen des ungeborenen Kindes führen.

Ein Antikörpertest zeigt, ob Ihr Immunschutz ausreichend ist. Wir erstatten Ihnen die die tatsächlich entstandenen Kosten im Rahmen unserer zusätzlichen Leistungen für Schwangere und werdende Familien, wenn bei Ihnen eine besondere Infektionsgefahr oder ein anderes individuelles Risiko besteht.

*Seit dem 01.01.2021 sind neben den Basisultraschalluntersuchungen keine weiteren Ultraschalluntersuchungen – ohne medizinischen Nutzen - mehr erlaubt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Noch sieht man Ihnen die Schwangerschaft kaum an, doch das wird sich bald ändern. Neben der regelmäßigen körperlichen Untersuchung erwartet Sie Folgendes:

2. Basis-Ultraschall
In der 19.-22. Schwangerschaftswoche wird erneut die Entwicklung des Kindes auf Auffälligkeiten kontrolliert. Dazu wird Ihr Kind „von Kopf bis Fuß“ komplett vermessen und die Herzaktion kann beobachtet werden. Auch die Fruchtwassermenge und die Plazentalage werden beurteilt. Alle Organe sind in diesem Stadium bereits angelegt und können im „erweiterten Basis-Ultraschall“ systematisch morphologisch untersucht werden, wenn Sie dies wünschen.

Influenza-Impfung
Schwangere erkranken nicht häufiger an der Grippe, jedoch verläuft die Erkrankung oftmals schwerer. Auch der Einsatz von Medikamenten ist während der Schwangerschaft nur bedingt möglich. Die Ständige Impfkommission empfiehlt daher die Grippeimpfung in diesem Zeitraum, in manchen Fällen kann auch eine frühere Impfung sinnvoll sein.

Bereits mit den erwähnten Leistungen sind Sie optimal versorgt. Auch in dieser Schwangerschaftsphase gibt es Zusatzleistungen, die grundsätzlich eine Privatleistung sind. Besteht eine medizinische Notwendigkeit, rechnet der Arzt über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ab.

pH-Selbsttest
Ab der 12. Woche können Schwangere einen vaginalen pH-Test durchführen. Ein veränderter pH-Wert kann einen Hinweis auf eine Infektion liefern. Aber auch andere Ursachen können den pH-Wert verschieben, sodass Sie das Ergebnis mit Ihrer Frauenärztin/Ihrem Frauenarzt besprechen sollten.

In der letzten Phase der Schwangerschaft häufen sich Untersuchungstermine. Auf Sie warten körperliche Untersuchungen, Labor- und Ultraschalluntersuchungen sowie ein Diabetestest.

3. Basis-Ultraschall
Im letzten Ultraschall (29.-32. Schwangerschaftswoche) wird noch einmal die Entwicklung des Kindes nach Auffälligkeiten beurteilt und das Kind komplett vermessen.

Diabetes-Screening
In der 25.-28. Woche kann untersucht werden, ob die Schwangerschaft Auswirkungen auf Ihren Zucker-Stoffwechsel hat. Nach dem Trinken einer Zuckerlösung wird der Blutzucker-Spiegel im Blut gemessen. Ist dieser auffällig, kann ein Wiederholungstest notwendig sein. Eine eventuell notwendige Therapie vermeidet Risiken für die Entwicklung des Kindes oder die Geburt.

Antikörper-Suchtest
Zum zweiten Mal wird dieser Test in der 24.-27. Woche  durchgeführt. Da Sie diesen bereits aus dem ersten Schwangerschaftsdrittel kennen, bleiben Sie bei der Blutentnahme ganz entspannt. Sind bei Ihnen keine Antikörper nachweisbar und Ihr Rhesus-Faktor ist negativ, wird zwischen der 28.-30. Schwangerschaftswoche mit einer sogenannten Anti-D-Prophylaxe begonnen. Diese verhindert die Sensibilisierung Ihres Körpers und damit Komplikationen in einer Folgeschwangerschaft.

Hepatitis-B-Test
Wenn Sie über keine Impfung oder Immunität gegen Hepatitis verfügen, wird ein Test nahe am Geburtstermin durchgeführt. Fällt dieser positiv aus, wird Ihr Kind nach der Geburt aktiv und passiv geimpft.

Kardiotokographie (CTG)
Mittels CTG werden die Herzfrequenz Ihres Kindes und die Wehentätigkeit aufgezeichnet.

B-Streptokokkentest
B-Streptokokken sind für gesunde Erwachsene kein Problem, Neugeborene können allerdings schwer erkranken. Gegen Ende der Schwangerschaft kann ein Abstrich zeigen, ob die Mutter mit B-Streptokokken infiziert ist. Antibiotika helfen im Falle einer Infektion, die Anzahl der Bakterien so zu verringern, dass sich das Kind nicht während der Geburt ansteckt.

Ihr Plus: Wir erstatten Ihnen die die tatsächlich entstandenen Kosten für einen vorsorglichen B-Streptokokkentest im Rahmen unserer zusätzlichen Leistungen für Schwangere und werdende Familien. 

Schilddrüsen-Test
Sowohl die Schilddrüsenüberfunktion als auch die Schilddrüsenunterfunktion können die Entwicklung des Kindes erheblich stören. Allerdings tritt dies sehr selten auf. Nehmen Sie bereits Medikamente, um die Funktion der Schilddrüse zu regulieren, müssen diese während der Schwangerschaft eventuell angepasst werden. Sprechen Sie darüber unbedingt mit Ihrer Frauenärztin/Ihrem Frauenarzt.

Stammzellen aus Nabelschnurblut
Kurz nach der Geburt werden Nabelschnur und Plazenta in der Regel entsorgt. Doch das muss nicht sein. Private Firmen bieten an, darin enthaltene Stammzellen zu extrahieren und einzufrieren. Ziel ist es, diese Zellen für den Fall zu konservieren, dass sie später einmal gebraucht werden. Allerdings sind die Einsatzmöglichkeiten derzeit gering und werden noch erforscht.

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