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Unterstützung durch Hebammen

Sie haben einen Anspruch darauf, in der Schwangerschaft und nach der Entbindung Ihres Kindes von einer Hebamme unterstützt zu werden. Und zwar ab der Ausstellung des Mutterpasses bis zu zwölf Wochen nach der Geburt.

In Ausnahmefällen wie bei einer Frühgeburt ist auch u. a. nach ärztlicher Anordnung eine längere Betreuung durch eine Hebamme möglich.

Die Leistungen der Hebammen im Überblick:

  • Vorsorge
  • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
  • Geburtsvorbereitung
  • Geburtshilfe
  • Wochenbettbetreuung
  • Rückbildungsgymnastik
  • Stillberatung
  • Beratung bei der Umstellung auf Beikost für Ihr Kind

Die Hebamme rechnet direkt über Ihre Versichertenkarte mit uns ab. Sie müssen sich um die Kosten also keine Gedanken machen.

Ausnahmen bilden eventuelle Extraleistungen. Über solche Extraleistungen und die für Sie entstehenden Kosten muss Ihre Hebamme Sie vor Inanspruchnahme der Leistung auf jeden Fall informieren.

Babys halten sich bei der Geburt nicht an einen Zeitplan oder an die Arbeitszeiten von Hebammen. Damit Ihre auch wirklich zur Stelle ist, wenn es losgeht, können Sie mit ihr eine Rufbereitschaft vereinbaren. Diese wird in der Regel nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Trotzdem müssen Sie nicht darauf verzichten, wenn Sie bei uns versichert sind.

Ab der 37. Schwangerschaftswoche übernehmen wir einmalig je Schwangerschaft die Kosten für die Rufbereitschaft einer freiberuflich tätigen Hebamme oder eines Entbindungspflegers bis zu einer Höhe von 250 €. Dafür benötigen wir nur die Rechnung.

Oftmals halten Frauenärzte Unterlagen mit Infos über Hebammen aus der Umgebung bereit. Sie können z. B. die Hebammensuche des GKV-Spitzenverbandes nutzen.

Auch wir unterstützen Sie bei der Suche! Nutzen Sie dafür einfach unser Formular zur Hebammenvermittlung und wir informieren Sie innerhalb der nächsten 14 Tage über das Ergebnis unserer Recherche.

Geburtsvorbereitungskurse werden grundsätzlich von Hebammen durchgeführt. Sprechen Sie Ihre Hebamme also einfach an, ob auch sie einen Geburtsvorbereitungskurs anbietet. Auch Krankenhäuser und Hebammenpraxen bieten Geburtsvorbereitungskurse an. Die Kosten für den Kurs werden direkt mit uns abgerechnet. Für Sie entstehen also dadurch keine Kosten und Wege.

Atemübungen, Entspannungstechniken und was sonst noch die Geburt erleichtert: Das ist nicht nur für Sie als Schwangere wichtig, sondern auch für Ihren Partner oder Ihre Partnerin. Viele Schwangere freuen sich deshalb über Begleitung im Geburtsvorbereitungskurs.

Wir erstatten bei uns versicherten Partnern oder Partnerinnen einmalig je Schwangerschaft bis zu 100 € für den Kurs, wenn er von einer freiberuflich tätigen Hebamme oder einem Entbindungspfleger geleitet wird. Dafür benötigen wir nur die Rechnung, die sie einfach über Meine KKH“ hochladen können.

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