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An wen richtet sich die Leistung?
An alle Versicherten mit einer entsprechenden Verordnung vom Arzt.
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Wie lange kann die Leistung in Anspruch genommen werden?
Der Leistungsumfang des Funktionstrainings beträgt in der Regel 12 Monate (Richtwert).
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Welche Kosten entstehen mir?
Die Kosten für das Funktionstraining werden von uns übernommen - eine Zuzahlung fällt für Sie nicht an.
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Wie kann ich teilnehmen?
Funktionstraining kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt verordnen. Die Verordnung reichen Sie dann bitte zur Prüfung bei uns ein.
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Welche Fristen sind zu beachten?
Bitte beantragen Sie das Funktionstraining vor Inanspruchnahme der Leistung.
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Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitung erfolgt schnellstmöglich und unverzüglich.
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An wen kann ich mich wenden?
Ihre Fragen zum Funktionstraining beantwortet Ihnen gern Ihre KKH Servicestelle.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) oder bei folgenden Zusammenschlüssen: