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Bewegung verbessern & Schmerzen lindern

An alle Versicherten mit einer entsprechenden Verordnung vom Arzt.

Der Leistungsumfang des Funktionstrainings beträgt in der Regel 12 Monate (Richtwert).

Die Kosten für das Funktionstraining werden von uns übernommen - eine Zuzahlung fällt für Sie nicht an.

Funktionstraining kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt verordnen. Die Verordnung reichen Sie dann bitte zur Prüfung bei uns ein.

Bitte beantragen Sie das Funktionstraining vor Inanspruchnahme der Leistung.

Die Bearbeitung erfolgt schnellstmöglich und unverzüglich.

Ihre Fragen zum Funktionstraining beantwortet Ihnen gern Ihre KKH Servicestelle.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) oder bei folgenden Zusammenschlüssen:

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