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Die wichtigsten Fragen & Antworten

Die Begutachtungen können je nach Pandemielage und bestehender Risikofaktoren ohne körperliche Untersuchung des Versicherten in seinem Wohnbereich erfolgen. Dafür kommen strukturierte Telefoninterviews zum Einsatz.

Für die Gesunderhaltung der besonders gefährdeten Personengruppen pflegebedürftiger Menschen gelten Ausschlusskriterien für die Begutachtung mittels Hausbesuch:

  • Wohnort mit Ausbruchsgeschehen mit angeordneter Einschränkung des öffentlichen Lebens (regionalem Lock down), Hotspots mit begrenztem Kontaktverbot
  • zu begutachtende Person wohnt in einer Pflegeeinrichtung, in der der Verdacht auf vorliegende SARS-CoV-2-Infektionsfälle besteht oder SARS-CoV-2-Infektionsfälle aktuell bestätigt sind
  • eingeschränkter Immunkompetenz infolge kürzlich erfolgter Organtransplantationen, laufender zytostatischer Chemotherapie oder laufender Immunsuppressionstherapie
  • fortgeschrittene Lungenerkrankung
  • akute SARS-CoV-2-Infektion
  • SARS-CoV-2-Verdacht
  • unspezifische akute, die Atmung betreffende Symptome, wie bspw. Fieber, Husten, Halsschmerzen, bisher nicht bekannte Atembeschwerden, Störungen des Geruchs- und Geschmacksinns.

Wenn Sie eine schriftliche Anmeldung zum Hausbesuch erhalten haben und auf die zu begutachtende Person und/oder bei der Begutachtung anwesenden Personen eines der oben aufgeführten Kriterien zutrifft, informieren Sie bitte telefonisch oder schriftlich Ihren MD. (Siehe auch „Ich kann den angekündigten Termin für die digitale Begutachtung nicht wahrnehmen. Was soll ich tun?“)

Damit Sie und andere aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie geschützt werden, sind einige Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:

  • Bitte tragen Sie während der gesamten Begutachtung einen Mund-Nasenschutz.
  • Um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie darum, die Anzahl der bei der Begutachtung anwesenden Pflegepersonen/Personen des Vertrauens auf ein Minimum zu beschränken.
  • Die Gutachter/innen werden regelmäßig getestet. Um ggf. Infektionsketten nachvollziehen zu können, werden Namen und Kontaktdaten der bei der Begutachtung Anwesenden aufgenommen.
  • Zum gegenseitigen Schutz wird auf den Handschlag zur Begrüßung und Verabschiedung verzichtet und auf ein regelmäßiges Lüften geachtet.
  • Bitte bemühen Sie sich, wo immer möglich, den Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen sowie die Husten- und Nies-Regeln einzuhalten.

Da persönliche Besuche bei Ihnen zu Hause nicht möglich sind, ändert sich das Verfahren der Begutachtung. Die Begutachtung findet nun telefonisch und mit einem strukturierten Interview statt. Der Medizinische Dienst (MD) stellt Ihnen am Telefon Fragen zu Ihrer Pflegesituation. Dieses neue Verfahren heißt „digitale Begutachtung“.

Der Medizinische Dienst (MD) kündigt Ihnen rechtzeitig den Termin Ihrer digitalen Begutachtung in einem Brief an. Sie erfahren

  • wann Sie angerufen werden,
  • wer Sie begutachtet
  • und wie lange das Telefonat dauern wird.

Bitte sagen Sie den Termin telefonisch oder per E-Mail direkt beim Medizinische Dienst (MD) ab. Die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse finden Sie auf dem Schreiben des MDs.

Falls Sie keinen neuen Termin vereinbaren können, teilen Sie dies bitte dem MD mit. Bitte geben Sie bei Terminabsagen oder Rückfragen den Servicecode an. Diesen finden Sie in dem Schreiben mit dem Begutachtungstermin rechts oben.

Bitte sagen Sie den Termin nur in absoluten Ausnahmefällen ab. Es kann länger dauern, bis Sie einen neuen Termin für die digitale Begutachtung erhalten. Termine können Sie telefonisch oder per E-Mail absagen.

Die digitale Begutachtung ist auch nicht viel anders als die Begutachtung bei Ihnen zu Hause. Bereiten Sie sich dafür einfach genauso vor, wie Sie es für diese getan hätten.

Bitte legen Sie für das Telefonat diese Unterlagen, falls vorhanden, bereit:

  • aktuelle Berichte über Krankenhausbehandlungen und fachärztliche Untersuchungen,
  • den Pflegebericht (Dokumentationsmappe) Ihres Pflegedienstes,
  • Ihre Medikamente oder den aktuellen Verordnungsplan,
  • Personalausweis, Schwerbehindertenausweis oder Sozialamtsbescheid über Pflegegeld.

Ihre Angehörigen dürfen gern bei dem Gespräch dabei sein. Wenn es für Sie in Ordnung ist, befragt der Medizinische Dienst (MD) Ihre Angehörigen und Mitarbeitende des Pflegedienstes oder der Pflegeeinrichtung. Der MD geht davon aus, dass Sie mit der Befragung einverstanden sind, wenn diese Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen. In anderen Fällen wird der MD Sie um Ihr schriftliches Einverständnis bitten, falls Sie dies noch nicht gegeben haben.

Bitte informieren Sie Ihre Betreuungsperson, wenn Sie telefonisch begutachtet werden sollen.

Bei der Begutachtung sollten Personen anwesend sein, die gut Deutsch verstehen und sprechen. Können andere Erwachsene mit besseren Deutschkenntnissen Sie dabei unterstützen? Es ist wichtig für das Gutachten, dass Ihre Pflegesituation gut beschrieben wird.

Im Falle eines regionalen Lockdown, Hotspots oder aufgrund bestehender Risikofaktoren gibt es zurzeit keine andere Möglichkeit, Ihren Pflegegrad festzustellen. Bitte nutzen Sie diesen unkomplizierten Weg, um sich und andere vor einer Ansteckung zu schützen.

Ein Pflegegrad wird immer anhand von engen Richtlinien ermittelt. Die sind bei der persönlichen und bei der digitalen Begutachtung gleich. Das telefonische Gespräch, Ihre medizinischen Unterlagen und der ausgefüllte Fragebogen ermöglichen es, auch ohne einen Hausbesuch ein verlässliches Gutachten für Sie zu erstellen.

Der Hausbesuch wird nicht nachgeholt, da der Medizinische Dienst (MD) bereits durch die digitale Begutachtung einen verlässlichen Pflegegrad ermittelt hat.

Sie benötigen keinen Computer. Ein ganz normales Telefon reicht aus. Die Mitarbeitenden des MDs rufen Sie an und interviewen Sie persönlich am Telefon.

Sie haben nun verschiedene Möglichkeiten: Können kurzfristig Angehörige oder andere Personen, die Ihnen nahestehen, die Arbeit des Pflegedienstes übernehmen? Dann können Sie jetzt Pflegegeld beantragen. Dies bekommen Sie statt Ihrer bisherigen Pflegesachleistungen. Es ist auch möglich, dass Sie beide Leistungen teilweise erhalten. Hier teilen sich dann zum Beispiel Angehörige und ein Pflegedienst Ihre Pflege. Dies können Sie ganz unkompliziert bei uns telefonisch beantragen.

Werden Sie trotz dieser Maßnahmen nicht ausreichend versorgt? Bitte informieren Sie uns sofort darüber. Gemeinsam finden wir eine Lösung, damit Sie weiterhin gut versorgt werden.

Wir unterstützen Sie dabei, kurzfristig eine neue Pflegeeinrichtung zu finden. Werfen Sie dafür gern einen Blick auf unseren Pflegelotsen.

Um das vorhandene Pflegekräfteangebot in der aktuellen Pandemielage auf die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung zu konzentrieren, kann bis zum 30.06.2023 Pflegegeld auch ohne die Durchführung eines Beratungseinsatzes bezogen werden. Die Pflegekasse wird darüber informieren, sobald die Nachweispflicht wieder eintritt.

Selbstverständlich besteht aber weiterhin die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Beratung, die insbesondere im Fall von Unterstützungsbedarf auch genutzt werden sollte. Dies gilt sowohl für eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit, als auch in telefonischer/digitaler Form oder per Videokonferenz.

In dieser schwierigen Situation können Sie sich bei uns auch online von zu Hause aus über das Thema Pflege informieren. Nutzen Sie dafür gern unseren KKH PflegeCoach.

Wir können Ihnen leider keine Bescheinigung dafür ausstellen. Bitte fragen Sie bei Ihren örtlichen Behörden nach einer Bescheinigung.

Falls Sie berufstätig sind, können Sie für diese Zeit Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Wir erstatten Ihnen dann für die Zeit der Pflege einen Teil ihres Nettogehaltes, wenn Sie deshalb von der Arbeit freigestellt sind.

Der monatliche Zuschuss für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wird vom 01.04.2020 zunächst bis zum 31.12.2021 von 40 Euro auf 60 Euro erhöht.

Der Übertrag offener Ansprüche des Entlastungsbetrages der Jahre 2019 und 2020 ist bis einschließlich 31.03.2022 möglich.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag auch für die Kostenerstattung von anderen Hilfen einsetzen, wenn dadurch Versorgungsengpässe infolge der Corona-Krise überwunden werden.

Unter folgenden Voraussetzungen erhalten Sie das Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 20 Tage:

  • Sie müssen eine Pflege für einen akuten Pflegefall in der Familie organisieren
  • Es entsteht eine Versorgungslücke bei der Pflege zuhause (weil z. B. die Pflegekraft ausfällt oder ein ambulanter Pflegedienst schließt).

Nein. Eine Beantragung und Überprüfung der Erforderlichkeit von zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmitteln ist weiterhin notwendig.

Melden Sie sich persönlich per Telefon oder E-Mail bei uns. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Kennen Sie schon unser umfangreiches Informationsangebot zu allen Pflegethemen? Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen: Pflege und Pflegeversicherung.

 

Es werden laut Impfverordnung bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht in einer Einrichtung leben, der Gruppe 2 zugeschrieben und erhalten somit eine hohe Priorität beim Impfen.

Nein. Die Pflegekassen dürfen aufgrund von datenschutzrechtlichen Gründen keine Nachweise für Pflegepersonen ausstellen. Alternativ stellen wir Ihnen einen Nachweis zur Verfügung, der von der pflegebedürftigen Person selbst beziehungsweise ihren gesetzlich Vertretenden oder Bevollmächtigten ausgestellt werden kann.

Nur wenn Sie glaubhaft nachweisen, dass Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen, ist der Schnelltest für Sie kostenlos. Dafür können Sie zum Beispiel unser Formular herunterladen, ausfüllen und von der pflegebedürftigen Person oder einer gesetzlichen Vertretung beziehungsweise einer bevollmächtigten Person unterschreiben lassen.

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