Qualitätsanforderungen bei Hilfsmitteln
Lieferung durch qualifizierte Exklusivvertragspartner
Die KKH hat bei Hilfsmitteln das Ziel, dass die Lieferung in einigen Produktgruppen durch qualifizierte Exklusivvertragspartner erfolgt. Um dies zu erreichen, werden europaweite Ausschreibungen vorgenommen. Dabei erhalten die Vertragspartner den Zuschlag für die Versorgung, die die verschiedenen Qualitätskriterien der KKH erfüllen können.
Wir stellen dabei einen hohen Anspruch an die Produktqualität sowie fachliche Beratung und Betreuung. Ziel ist es, Ihnen eine hochwertige und schnelle Versorgung zu ermöglichen. Deshalb arbeiten wir eng mit unseren Ausschreibungsgewinnern zusammen.
Ihre Vorteile durch unsere Exklusivvertragspartner:
- Sie haben nur einen Ansprechpartner. Dieser meldet sich vor der Versorgung mit dem von Ihnen benötigten Hilfsmittel, um Einzelheiten abzustimmen.
- Das Hilfsmittel wird Ihnen innerhalb einer vorher festgelegten Frist frei Haus geliefert.
- Für Ihre Versorgung haben wir festgelegte Qualitätsstandards definiert.
- Unsere Vertragspartner sind in der Regel spezialisierte Versorger mit entsprechenden Fachkenntnissen.
- Nach Ihren Bedürfnissen erfolgt eine individuelle Anpassung Ihres Hilfsmittels.
- Eine ggf. notwendige Reparatur oder ein Austausch des Hilfsmittels erfolgt für Sie kostenfrei und schnell.
- Sie erhalten im Notfall (z. B. Hilfsmittel ist nicht mehr einsatzfähig) eine Interimsversorgung.
- Bei Wunschversorgungen (ein Hilfsmittel, das die Regelversorgung übersteigt, weil es medizinisch nicht notwendig ist) konnten wir für einige Hilfsmittel mit unseren Exklusivvertragspartnern geringere Preise vereinbaren. Dies bedeutet für Sie geringere Mehrkosten gegenüber den üblichen Preisen anderer Leistungserbringer.
- Alle Exklusivvertragspartner bieten bei Anruf über das Festnetz eine kostenlose Service-Rufnummer.