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Wir helfen bei der Organisation!

Informationen zu allen Leistungen finden Sie auf unserer Seite zu den „Pflegesachleistungen“, bei unseren kompetenten Kolleginnen und Kollegen in einer unserer Servicestellen vor Ort oder in unserer Broschüre „Die Pflegekasse - Leistungen im Überblick“.

 

Auf Antrag gewähren wir unseren pflegebedürftigen Mitgliedern Leistungen der sozialen Pflegeversicherung.

Voraussetzung dafür ist, dass eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde.

In unserer Themenwelt „Pflege und Pflegeversicherung" erfahren Sie, was genau unter dem Begriff „Pflegebedürftigkeit“ zu vestehen ist.

Ein Leistungsanspruch gegenüber der Pflegekasse bei der KKH kann nur begründet werden, wenn eine Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung (mindestens 2 Jahre) erfüllt ist, ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt wurde und eine Pflegebedürftigkeit (Unterteilung nach Pflegegraden) besteht.

Ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, lässt die Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst (MD) feststellen.

Um ambulante Pflege zu beantragen, nutzen Sie bitte folgendes Formular und schicken es anschließend an Ihre KKH Servicestelle.

In unserem Download-Center finden Sie Anträge, Formulare und Broschüren rund um das Thema Pflege.

Schauen Sie doch einmal in unsere Themenwelt „Pflege und Pflegeversicherung". Dort finden Sie viele weitere Informationen.

Außerdem steht Ihnen die kostenlose und umfassende Pflegeberatung der Pflegekasse zur Verfügung und hilft Betroffenen und deren Angehörigen schnell, kompetent und umfassend.

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