
sv.net Version 20.1
Nur noch neueste Version nutzen!
Wegen rechtlicher Anpassungen dürfen Arbeitgebende seit dem 1. Oktober 2020 nur noch die neue Version von sv.net nutzen.
Seit dem 1. Oktober 2020 steht Arbeitgebenden die neue sv.net-Version 20.1 zur Verfügung. Die Version enthält wichtige fachliche Anpassungen, die sich aufgrund gesetzlicher Änderungen zum 1. Oktober 2020 ergeben.
Hauptsächlich werden Änderungen im Bereich des Zahlstellenmeldeverfahrens aufgrund des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes umgesetzt. Die ITSG GmbH weist darauf hin, dass es zwingend erforderlich ist, dass ab sofort nur noch die neue sv.net-Version 20.1 genutzt wird. sv.net/standard steht Arbeitgebern an diesem Zeitpunkt automatisch über ihren Internetbrowser in der aktuellen Fassung zur Verfügung. sv.net/comfort 20.1 steht zum Download bereit.
Hintergrund: Das Produkt sv.net ist eine systemgeprüfte Anwendung nach § 22 DEÜV, die das GKV-Zertifikat einer geprüften Ausfüllhilfe-Software trägt und die Anforderungen des § 28b SGB IV erfüllt. Arbeitgebende können damit ihren Pflichten im Bereich der elektronischen Meldeverfahren in der Sozialversicherung nachkommen. Das Produkt sv.net ist kein Ersatz für ein Entgeltabrechnungsprogramm. Beispielsweise werden die Entgelte sowie die Sozialversicherungs- und Steueranteile nicht errechnet.