Mindestlohn steigt – Stundenzahl für Minijobber sinkt
Bei Minijobbenden, die den gesetzlichen Mindestlohn bekommen und die 450-EUR-Grenze voll ausschöpfen, ist die Stundenzahl zum 1. Januar 2022 aufgrund der Anhebung des Mindestlohns zu reduzieren.
Zum 1. Januar 2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn erhöht. Er steigt von 9,60 EUR auf 9,82 EUR pro Stunde. Diese Anpassung der gesetzlichen Lohnuntergrenze kann auch Auswirkungen auf die Arbeitszeit von geringfügig entlohnten Minijobbenden haben. Denn die Minijob-Grenze von 450 EUR wurde bislang nicht angepasst.
Minijobbende, die die 450-EUR-Grenze bislang voll ausgeschöpft haben, müssen zum 1. Januar 2022 ihre Arbeitszeit reduzieren. Anderenfalls führt die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns dazu, dass die Beschäftigung nicht mehr im Rahmen eines Minijobs sozialversicherungsfrei ausgeübt werden kann. Dann tritt Sozialversicherungspflicht ein und die Beschäftigung ist umzumelden.
Beispiel:
Ein Minijobber hat im Jahr 2021 46 Stunden pro Monat gearbeitet und den gesetzlichen Mindestlohn von 9,60 EUR bezahlt bekommen. Er verdiente im Monat damit 441,60 EUR. Wenn es auch im Jahr 2022 bei dieser Stundenzahl bleibt, steigt der Monatslohn zu Beginn des Jahres 2022 auf 451,70 EUR und überschreitet damit die Grenze von 450 EUR. Die Stundenzahl muss umgehend reduziert werden, damit die 450-EUR-Grenze weiterhin unterschritten wird.
Ausblick:
Zum 1. Juli 2022 ist eine weitere Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 10,45 EUR geplant, was zu einer erneuten Anpassung der Stundenzahl führen muss, wenn Minijobber die 450-EUR-Grenze aktuell voll ausschöpfen. Gleiches gilt, falls die für den 1. Oktober angekündigte Anhebung des Mindestlohns auf 12,00 Euro eintritt. Allerdings soll dann auch die Minijobgrenze auf 520 EUR steigen und dynamisiert werden, so dass eine Stundenobergrenze von 10 Wochenstunden auf Basis des Mindestlohns erreicht wird. Für 2022 ist also mit einigen Neuerungen im Minijobbereich zu rechnen.