DEÜV-Meldungen
Kennzeichnung Mehrfachbeschäftigung entfällt ab 2021
Aktuell sind Arbeitgebende dazu verpflichtet, Mehrfachbeschäftigungen in den DEÜV-Meldungen explizit zu kennzeichnen. Das hat in der betrieblichen Praxis häufig zu Problemen geführt. Nun wird das Kennzeichen zum 1. Januar 2021 abgeschafft.
Im Rahmen einer Auswertung für das Bestandsprüfungsverfahren haben die Einzugsstellen wie auch die Rentenversicherungsträger festgestellt, dass die Einzugsstellen von Januar bis Juni 2018 73,5 Millionen Meldungen verarbeitet haben und davon 333.000 Meldungen korrigiert werden mussten - jede fünfte Meldung wegen einer fehlerhaften Mehrfachbeschäftigungs-Kennzeichnung.
Die Kennzeichnung einer Mehrfachbeschäftigung im DEÜV-Meldeverfahren führt in der betrieblichen Praxis demzufolge aktuell zu keiner Qualitätsverbesserung der Meldungen, sondern eher zu Mehraufwand für alle Beteiligten. Zudem können die relevanten Sachverhalte auch ohne diese Kennzeichnung im Meldeverfahren eindeutig festgestellt werden. Mit dem 7. SGB-IV Änderungsgesetz wird die Meldepflicht einer Mehrfachbeschäftigung in § 5 Abs. 9 der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) zum 1. Januar 2022 gestrichen. Abweichend von der gesetzlichen Regelung hat das BMAS bestimmt, die Kennzeichnung ,,Mehrfachbeschäftigung“ schon zum 1. Januar 2021 entfallen zu lassen. Zum 1. Januar 2021 werden die entsprechenden Datenbausteine für das DEÜV-Meldeverfahren angepasst, ab diesem Datum brauchen Mehrfachbeschäftigungen in den DEÜV-Meldungen somit nicht mehr gekennzeichnet werden.