DEÜV-Meldeverfahren
Informationen zur neuen Vorgangs-ID
Ein neuer Fragen- und Antwortenkatalog erläutert die seit 1. Januar 2021 anzuwendende Vorgangs-ID im DEÜV-Meldeverfahren.
Mit dem 7. SGB IV-Änderungsgesetz wurde zum 1. Januar 2021 eine neue Vorgangs-ID im DEÜV-Meldeverfahren eingeführt. Arbeitgebende haben daher seit dem 1. Januar 2021 in jeder DEÜV-Meldung eine separate Vorgangs-ID anzugeben, sofern diese einen Vorgang auslösen kann (z. B. eine Anmeldung oder Entgeltmeldung). In Abgrenzung hierzu haben Arbeitgebende in DEÜV-Meldungen, die innerhalb eines Geschäftsvorgangs abgegeben werden (z. B. GKV-Monatsmeldung) die dem Vorgang zugeordnete Vorgangs-ID anzugeben.
Die Vorgangs-ID ist ein weiteres Identifizierungsmerkmal, mit dessen Hilfe Arbeitgebende Rückmeldungen, Anforderungen oder Bestätigungen der Sozialversicherungsträger dem jeweiligen Vorgang besser zuordnen können. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben einen Fragen- und Antwortenkatalog erarbeitet, der die wesentlichen Fragen zur Umsetzung der neuen Vorgangs-ID in den Abrechnungsprogrammen der Arbeitgebenden und zum Umgang in der betrieblichen Praxis beantwortet. Der Fragen- und Antwortkatalog ist unter https://gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/faq/FAQ_Vorgangs-ID_2021-01-01.pdf abrufbar.