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Welche COVID-19-Impfstoffe gibt es derzeit?
Eine aktuelle Übersicht sowie weiterführende Informationen zu allen derzeit in der EU zugelassenen Impfstoffe finden Sie unter folgendem Link:
Grundsätzlich unterscheiden lassen sich:
- mRNA-Impfstoffe: Sie enthalten kleine, künstlich hergestellte Teile des Erbguts (mRNA) des Krankheitserregers. In körpereigenen Zellen werden damit ungefährliche Teile des Krankheitserregers hergestellt gegen die das Immunsystem dann gezielt eine Abwehr entwickeln kann.
- Vektor-Impfstoffe: Sie wirken wie mRNA-Impfstoffe. Anders ist lediglich der Weg, wie das Erbgut in die körpereigenen Zellen gelangt. Bei Vektor-Impfstoffen werden hierfür Viren genutzt, die für den Menschen harmlos sind.
- Proteinbasierte Impfstoffe: Sie enthalten winzige im Labor hergestellte Teile des Krankheitserregers (Proteine), die vom Immunsystem als fremd erkannt werden.
- Ganzvirusimpfstoffe: Sie enthalten ganze, abgetötete Viruspartikel des Original SARS-CVoV-2-Coronavirus. Sie zählen zu den Totimpfstoffen.
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Wie sicher sind die Impfstoffe?
Die Qualitätsanforderungen im europäischen Zulassungsverfahren sind sehr hoch. Daher werden die Impfstoffe erst nach ausreichender Überprüfung auf dem deutschen Markt zugelassen. Die Verträglichkeit, Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe wurden in drei Studienphasen überprüft.
Detaillierte aktuelle Informationen zur Wirksamkeit und Sicherheit der derzeit verfügbaren Impfstoffe finden Sie unter folgenden Links:
- Übersicht COVID-19-Impfstoffe
- Wie wird die Wirksamkeit eines COVID-19-Impfstoffs ermittelt?
- Sicherheit von COVID-19-Impfstoffen
Grundsätzlich gilt, dass Sicherheit und Wirksamkeit auch immer von persönlichen Umständen wie Alter und Begleiterkrankungen abhängen. Lassen Sie sich daher auch von Ihrem behandelnden Arzt individuell beraten.
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Welche Impfempfehlungen gibt es aktuell?
Ob und wann eine Impfung mit welchem Impfstoff zu empfehlen ist, hängt von vielen Faktoren ab. Dazu gehören das Alter, Begleiterkrankungen, die Arbeitssituation, Risikopersonen im eigenen Umfeld, die bisher erhaltenen Impfstoffe oder auch COVID-Infektionen, die zwischenzeitlich aufgetreten sind.
Unter folgenden Links finden Sie aktuelle Impfempfehlungen und Erklärungen:
- Mit wenigen Klicks zur persönlichen Impfempfehlung (Bundesministerium für Gesundheit)
- Antworten auf häufig gestellte Fragen
- STIKO-Empfehlungen
Bitte beachten Sie, dass all diese Angebote nur bedingt Ihre ganz individuelle Situation abbilden können. Lassen Sie sich daher auch individuell von Ihrem behandelnden Arzt beraten.
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Wo kann ich mich impfen lassen?
Nach Terminabsprache können Sie sich in ärztlichen Praxen impfen lassen und manchmal organisieren auch Arbeitgeber Impfungen im Betrieb. Darüber hinaus gibt es regional unterschiedliche Zusatzangebote wie Impfzentren, mobile Impfteams oder auch Impfaktionen an zentralen Orten wie z. B. in Innenstädten oder in Einkaufspassagen.
Weitere Informationen erhalten Sie über die bundeseinheitliche Patientenservicenummer 116117 und auf dieser Internetseite.
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Wer bezahlt die Impfung?
Unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus ist die Impfung gegen Corona für Sie kostenlos. Die Kosten für den Impfstoff werden vom Bund übernehmen. Die Länder tragen gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.
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Wo erhalte ich einen Impfausweis?
Ihren Impfausweis erhalten Sie in Ihrer ärztlichen Praxis. Die gesetzlichen Krankenkassen stellen keine Impfausweise aus. Vertragsärztliches Personal kann die benötigten Impfausweise an den bekannten Adressen und nach den üblichen Bestellprozessen ordern.
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Gibt es bereits einen digitalen Impfnachweis für die Corona-Impfung und wo wird dieser ausgestellt?
Vollständige COVID-19-Impfungen und überstandene Infektionen lassen sich durch ein Zertifikat auf dem Smartphone nachweisen. Der Nachweis wird von der Apotheke ausgestellt.
Geimpfte haben die Wahl: Sowohl die Corona-Warn-App (CWA) als auch die App CovPass können in der jeweils aktuellen Version per Scan des QR- oder Barcodes auf dem Impfnachweis die Zertifikate speichern. Die Apps speichern den Nachweis lokal auf dem Telefon.
Beide Apps laufen auf allen aktuellen Android- und iOS-Smartphones (Betriebssysteme ab iOS12 oder Android 6). Wer sie nicht installiert hat, erhält sie kostenlos im jeweiligen App Store. In der Funktion des Nachweises unterscheiden sie sich nicht. CovPass hat aber nicht die von manchen abgelehnte Kontaktnachverfolgungs-Funktion der CWA.
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Übernimmt die KKH weiterhin die Kosten für meine medizinische Versorgung, falls nach meiner Corona-Impfung Nebenwirkungen auftreten sollten?
Wir sind vor und nach einer Corona-Impfung für Sie da! Falls Sie wegen möglicher Nebenwirkungen ärztlich behandelt werden müssen, werden die Kosten wie gewohnt über Ihre Gesundheitskarte mit uns abgerechnet. Gern beantworten wir Ihre Fragen dazu auch in einem persönlichen Gespräch – bitte wenden Sie sich an Ihre Servicestelle.
Bei Ihnen sind Nebenwirkungen aufgetreten? Dann melden Sie diese bitte dem Paul-Ehrlich-Institut unter: nebenwirkungen.bund.de/nw/DE/home/home_node.html
Antworten auf rechtliche Fragen rund um die Corona-Impfung erhalten Sie unter: zusammengegencorona.de/impfen/rechtliche-fragen
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Können Fahrkosten zu einem Impfzentrum von der KKH übernommen werden?
Fahrkosten sind grundsätzlich keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Es gibt hierzu keine Sonderregelungen. Bei der Impfung handelt es sich um eine ambulante ärztliche Behandlung. Deshalb können wir Fahrkosten zum Impfzentrum nur bei dauerhaft mobilitätseingeschränkten Versicherten (Merkzeichen aG, Bl oder H bzw. Pflegegrad 3, 4 oder 5) übernehmen. Diese brauchen dafür keine gesonderte Genehmigung von uns.
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Was ist das Coronavirus?
Das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) gehört, wie auch das SARS (Severe Acute Respiratory Syndrome)- und das MERS (Middle East Respiratory Syndrome) verursachende Virus, zu der Gruppe der ß-Coronaviren. Man nimmt an, dass der Vorläufer des SARS-CoV-2 von Wildtieren stammt. Coronaviren können sowohl Menschen als auch verschiedene Tiere infizieren, darunter Vögel und Säugetiere.
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Wie wird das Coronavirus übertragen?
Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen und Aerosole.
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Wie kann ich mich vor dem Coronavirus schützen?
In erster Linie sollte die Husten- und Nies-Etikette, sowie eine gute Händehygiene eingehalten werden. Befolgen Sie die folgenden Regeln – diese schützen Sie auch vor einer Übertragung von Grippe oder anderen Atemwegsinfektionen:
- gründliches und regelmäßiges Händewaschen
- Händewaschen besonders nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten
- schütteln Sie anderen möglichst nicht die Hände
- Hände vom Gesicht fernhalten (= mit ungewaschenen Händen nicht an Mund, Nase, Augen fassen)
- Persönliche Utensilien wie Handtücher, Kosmetikartikel, Schminkutensilien, Rasierklingen oder Waschlappen sowie Essgeschirr oder Besteck sollten nicht mit anderen geteilt werden.
- halten Sie die Quarantäneregeln ein, wenn andere oder Sie selbst infiziert sind
- halten Sie Abstand zu Menschen mit typischen Symptomen
- lüften Sie regelmäßig, wenn Sie sich mit anderen Menschen in geschlossenen Räumen aufhalten
- halten Sie beim Niesen oder Husten Abstand zu anderen und drehen Sie sich weg
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Welche Symptome werden durch das Coronavirus ausgelöst?
Es kann zu folgenden Symptomen kommen:
- Fieber
- Husten
- Atemnot
- Muskelschmerzen
- Müdigkeit
- seltenere Symptome: Auswurf, Kopfschmerzen, Bluthusten, Durchfall
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Ich habe den Verdacht, dass ich mich angesteckt habe: Was soll ich tun?
Wenn Sie keine Beschwerden verspüren und unsicher sind, wie groß das Risiko ist, dass Sie sich angesteckt haben, besprechen Sie die Situation am besten mit Ihrem Hausarzt oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst.
Bei hohem Risiko für eine Ansteckung sollten Sie auch ohne Beschwerden für fünf Tage so weit wie möglich Ihre Kontakte reduzieren, zu Hause bleiben, die Hygieneregeln beachten und sich täglich testen. Fällt ein Antigen-Schnelltest oder PCR-Test positiv aus, müssen Sie sich umgehend zu Hause isolieren.
Treten typische Beschwerden auf, kann unabhängig vom Testergebnis eine Rücksprache mit dem Hausarzt sinnvoll sein.
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Wann und von wem wird eine Quarantäne verhängt?
Ob man im Krankenhaus isoliert wird oder zu Hause bleiben muss entscheidet das zuständige Gesundheitsamt. Die Betroffenen müssen dann Folge leisten und dürfen die Quarantäne nicht verlassen. Leben im Haushalt weitere Personen, wie Partner oder Kinder, werden diese laut Robert Koch-Institut meist zusammen mit dem Betroffenen isoliert. Denn durch die Inkubationszeit des Corona-Virus ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass bereits eine Ansteckung erfolgt ist.
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Wie lange müssen Kontaktpersonen in Quarantäne?
Enge Kontaktpersonen sollten sich fünf Tage lang in Quarantäne begeben. Als enge Kontaktperson gilt dabei, wer
- länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz (etwa eine FFP2-Maske) Kontakt zu der infizierten Person (unter 1,5 Meter Abstand) hatte,
- ein Gespräch mit der infizierten Person ohne adäquaten Schutz geführt hat (Face-to-face-Kontakt, unter 1,5 Meter Abstand, unabhängig von der Dauer) oder mit einem respiratorischen (d. h. die Atmung betreffenden) Sekret in Berührung kam,
- sich gleichzeitig mit der erkrankten Person im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole aufgehalten hat – unabhängig davon, ob Abstand zueinander gehalten oder durchgehend und korrekt ein Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske getragen wurde.
Als erster voller Tag der Quarantäne gilt dabei der Tag, der auf den Tag des letzten Kontakts zu der infizierten Person folgte. Bei Mitgliedern eines Haushalts kann die Quarantäne daher länger als fünf Tage dauern. Mehr Informationen zu den Regelungen für Quarantäne und Isolation finden Sie auf dieser Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit
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Welche Behandlungsmöglichkeiten stehen für das Coronavirus zur Verfügung?
Es stehen eine Reihe wirksamer Arzneimittel zur Behandlung von COVID-19 zur Verfügung. Sinnvoll sind diese vor allem für Menschen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, z. B. ältere Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen. Bestmöglich wirken können diese Medikamente dann, wenn sie innerhalb weniger Tage nach Beschwerdebeginn und einem positiven Test eigesetzt werden. Besprechen Sie daher im Erkrankungsfall frühzeitig mit Ihrem Hausarzt ob, wann und welche Medikamente für Sie sinnvoll sind.
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Wie wird die Risikolage für Deutschland eingeschätzt?
Eine genaue Risikobewertung für Deutschland können Sie auf der Homepage des Robert Koch-Institutes einsehen.
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Wie lang ist die Inkubationszeit?
Die Inkubationszeit kann je nach Virusvariante schwanken. In der Regel liegt sie bei drei bis sechs Tagen. Das größte Ansteckungsrisiko besteht zwei Tage vor bis zwei Tage nach Beginn der Beschwerden. Zu einer Ansteckung kann es aber auch komme, wenn der Betroffene selbst keine Beschwerden bemerkt.
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Welche Regionen sind derzeit von COVID-19 betroffen?
Die aktuellen Regionen können Sie auf der Homepage vom Robert Koch-Institut nachlesen. Bitte diesem Link folgen.
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Kann ich mich nach einer Reise kostenlos testen lassen?
Seit dem 15.12.2020 können Sie sich als Reiserückkehrer ohne Symptome nicht mehr kostenlos testen lassen.
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Wann erhalte ich einen PCR-Labortest auf das Corona-Virus?
Ob ein Antigentest oder ein PCR-Test sinnvoll oder notwendig sind, liegt im Ermessen derjenigen, die die Tests anbieten und durchführen. Fragen Sie deshalb am besten auch vorher vor Ort nach, ob und welche Kosten Ihnen dadurch möglicherweise entstehen.
Grundsätzlich gilt, dass Sie Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test haben, wenn typische Beschwerden vorliegen oder wenn ein Antigen-Schnelltest positiv ausgefallen ist. Dies gilt auch, wenn es ein Selbsttest war.
Grundsätzlich gilt ebenfalls, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt, wenn ein Arzt den Test für medizinisch notwendig erachtet.
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Kann der PCR-Test im Rahmen der Erstattung bei der Krankenkasse eingereicht werden?
Nein, sofern ein begründeter Verdacht besteht, kann der Arzt den Test über die eGK abrechnen. Rechnungen über durchgeführte Tests, bei denen kein begründeter Verdacht besteht, müssen von den Krankenkassen abgelehnt werden. Eine Erstattung wird nicht vorgenommen.
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Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Antikörpertest?
Antikörpertests können bei COVID-19-typischer Symptomatik in bestimmten Fällen sinnvoll sein. Dennoch sollte der direkte Erregernachweis im Vordergrund stehen. Mit den derzeit am Markt befindlichen Antikörpernachweisen kann bei einmaliger Untersuchung nicht ausreichend sicher festgestellt werden, ob eine akute Infektion vorliegt.
Der Antikörpertest wird von den Krankenkassen übernommen, wenn COVID-19-typische Symptome aufgetreten sind und die veranlassende Ärztin oder der veranlassende Arzt ihn für medizinisch notwendig erachtet, der Test kann dann über die Versichertenkarte (eGK) abgerechnet werden. Eine Testung ohne direkten Bezug zu einer klinischen COVID-19-Symptomatik ist keine vertragsärztliche Leistung, hierbei handelt es sich um eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) und kostet in der Regel pro Antikörper zwischen 20 und 52 Euro, hinzu kommen meist noch Kosten für Blutabnahme und Beratung. Aussagen zu einer bestehenden Immunität sind aus den Untersuchungsergebnissen gegenwärtig noch nicht sicher abzuleiten. Privatrechnungen über durchgeführte Antikörpertests, bei denen kein begründeter Verdacht besteht, müssen von den Krankenkassen abgelehnt werden. Eine Erstattung wird nicht vorgenommen.
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Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Corona-Schnelltest?
Antigen-Schnelltests kommen unter anderem in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Schulen zum Einsatz, um Personal oder Bewohner regelmäßig zu testen.
Angesichts der steigenden Infektionszahlen hat der Bund die „Bürgertests“ für Personen ohne Krankheitssymptome erneut eingeführt. Seit dem 13.11.2021 haben wieder alle Personen mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenfreien Schnelltest.
Falls Ihr Testergebnis nach einem Schnelltest positiv ist, vereinbaren Sie bitte umgehend einen Termin für einen PCR-Labortest mit Ihrer hausärztlichen Praxis. Alternativ können Sie auch telefonisch unter 116117 einen Termin dafür vereinbaren. Bis das Ergebnis des PCR-Labortests vorliegt, begeben Sie sich bitte in häusliche Quarantäne.
Weitere Informationen können Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit nachlesen.
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Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Corona-Selbsttest?
Die Corona-Selbsttests sind für die eigene Anwendung zu Hause. Sie erhalten diese in Apotheken, im Einzelhandel oder in einigen Discountern. Die Kosten dafür übernehmen wir als gesetzliche Krankenkasse nicht.
Falls Ihr Testergebnis nach einem Selbsttest positiv ist, vereinbaren Sie bitte umgehend einen Termin für einen PCR-Labortest mit Ihrer hausärztlichen Praxis. Alternativ können Sie auch telefonisch unter 116117 einen Termin dafür vereinbaren. Bis das Ergebnis des PCR-Labortests vorliegt, begeben Sie sich bitte in häusliche Quarantäne.
Weitere Informationen zum Thema Schnell- und Selbsttests erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Übernimmt die KKH Kosten für Hygieneartikel oder Schutzmasken?
Die Kosten für Hygieneartikel oder Atemschutzmasken können auch in der gegenwärtigen Situation nicht von den Krankenkassen übernommen werden.