- Arbeitgeber über die vorliegende Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin informieren.
Wann: sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft - Anträge auf Mutterschaftsgeld und Familienversicherung bei der KKH anfordern.
Wann: ca. 10 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin - Bescheinigung über den voraussichtlichen Tag der Entbindung vom Frauenarzt ausfüllen lassen (entweder Bescheinigung des Arztes oder auf dem Antrag auf Mutterschaftsgeld) und den Antrag auf Mutterschaftsgeld an die KKH senden.
Wann: frühestens 7 Wochen vor und spätestens bis zu dem voraussichtlichen Entbindungstermin - Elterngeldantrag bei der zuständigen Stelle anfordern. Da es sich bei dem Elterngeld um keine Leistung der Krankenkasse KKH handelt, verfügen wir über keine entsprechenden Anträge. Die Zahlstellen des Elterngeldes sind je nach Bundesland verschieden. Die KKH vor Ort wird Sie über die für Sie zuständige Elterngeldstelle informieren.
Wann: ca. 4 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin - Elternzeit (sofern gewünscht) beim Arbeitgeber beantragen.
Wann: spätestens 7 Wochen vor Inanspruchnahme, wenn die Elternzeit unmittelbar nach der Mutterschutzfrist genommen werden soll, ansonsten spätestens 8 Wochen vorher.
Wird die Anmeldefrist von 7 Wochen nicht eingehalten, verschiebt sich der Termin für den Beginn der Elternzeit entsprechend. Wer Elternzeit nimmt, kann in Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. - Mutterschaftsgeld nach der Entbindung.
Wann: nach tatsächlich erfolgter Entbindung. Hierzu ist die kostenlos ausgestellte Geburtsbescheinigung „zum Zwecke der Mutterschaftshilfe“ der KKH zu übermitteln. - Familienversicherungsantrag an die KKH senden.
Wann: Der Antrag auf Familienversicherung kann bereits vor der Entbindung gestellt werden. Nach der Entbindung teilen Sie uns die Daten des Kindes einfach telefonisch mit. Sollte das zu versichernde Kind einen anderen Nachnamen tragen als das Mitglied, ist eine Geburtsbescheinigung nachzureichen. - Elterngeldantrag an die Elterngeldstelle senden.
Wann: nach erfolgter Entbindung zusammen mit der kostenlosen Geburtsbescheinigung, die nur zu diesem Zweck ausgestellt wurde. Sofern Mutterschaftsgeld bezogen wird, ist auch eine Bescheinigung über die Höhe und die Dauer des Mutterschaftsgeldes beizufügen. Diese Bestätigung wird automatisch durch die KKH versandt, wenn die Geburtsurkunde vorgelegt wurde. Ggf. kann auch eine Bestätigung der Zahlung der KKH auf dem Elterngeldantrag erfolgen.






