Auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte finden Sie die sogenannte EHIC (European Health Insurance Card). Diese sichert Sie bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt wie zum Beispiel Urlaub, Arbeitnehmer-Entsendung oder Studium bei Erkrankung im Reiseland* ab.
Mit der EHIC können Sie sich direkt an einen Arzt, Zahnarzt oder an ein Krankenhaus wenden, wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen.
Ausnahme:
In Serbien wenden Sie sich bitte zunächst mit der EHIC an den Krankenversicherungsträger des Aufenthaltsorts.
Beispiel-Rückseite einer Versichertenkarte
Wichtig für Sie ist, dass wir bei Reisen ins Ausland immer nur die Kosten übernehmen können, die auch eine gesetzliche Krankenkasse im Reiseland übernehmen würde. Es wird also faktisch so getan, als ob Sie im Reiseland versichert wären. Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie sich im Zielland an Ärzte wenden, die auch berechtigt sind, Kassenpatienten zu behandeln.
Sollte die EHIC noch nicht auf Ihrer Versichertenkarte abgedruckt sein, können Sie sich in unserem Online-Servicezentrum die „Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB)“ anstelle der EHIC ausdrucken. Die PEB muss bei Familien für jeden extra ausgedruckt werden.
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