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Öffentliches
Verfahrensverzeichnis

Gesetzliche Krankenkasse

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Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB) § 81 Abs. 4 schreibt in Verbindung mit § 4 g bzw. 4 e des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vor, dass der interne Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben verfügbar zu machen hat: 

Name der verantwortlichen Stelle: 

Kaufmännische Krankenkasse - KKH

Vorstand:

Ingo Kailuweit (Vorsitzender)
Rudolf Hauke (stv. Vorsitzender)

Anschrift der verantwortlichen Stelle:

KKH Kaufmännische Krankenkasse
Hauptverwaltung
Karl-Wiechert-Allee 61
30625 Hannover

Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:

Die Kranken- und Pflegeversicherung der KKH als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern (siehe auch Satzungen, die Sie auf unserer Webseite einsehen können). Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, muss die KKH Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Für die Krankenversicherung ergibt sich die gesetzliche Grundlage aus § 284 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie § 10 Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG), für die Pflegeversicherung bei der Krankenkasse aus § 94 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB Xl).

 
Verwandte Themen
 
 

Folgende Zwecke sind dort genannt:

1. Feststellung des Versicherungsverhältnisses
2. Ausstellung der Krankenversicherungskarte sowie der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
3. Durchführung von Beitragsangelegenheiten
4. Prüfung und Gewährung von Leistungen
5. Bestimmung des Zuzahlungsstatus, Ermittlung der Belastungsgrenze
6. Beitragsrückerstattung
7. Kostenerstattung
8. Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern
9. Beteiligung des Medizinischen Dienstes
10. Abrechnung mit den Leistungserbringern
11. Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung bei Leistungserbringern
12. Abrechnung mit anderen Leistungsträgern
13. Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen gegenüber Dritten
14. Vorbereitung, Vereinbarung und Durchführung von morbiditätsorientierten
Vergütungsstrukturen
15. Vorbereitung, Durchführung und Qualitätssicherung von Modellvorhaben und integrierten Versorgungsformen
16. Durchführung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs und des Risikopools
17. Vorbereitung und Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen
(Disease-Management-Programme – DMP)
18. Abschluss und Durchführung von Pflegesatzvereinbarungen,
Vergütungsvereinbarungen sowie Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen
19. Beratung über Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation
20. Koordinierung pflegerischer Hilfen
21. Statistische Zwecke
22. Gewinnung von Mitgliedern (§ 284 Abs. 4 SGB V)
23. Durchführung des Versorgungsmanagements
24. Durchführung des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG)
25. Übernahme der Behandlungskosten für nicht Versicherungspflichtige (§ 264 SGB V)

Arten der gespeicherten Sozialdaten
(Beschreibung der betroffenen Personengruppe
und der Daten oder Datenkategorien)

Sozialdaten der Mitglieder und Versicherten

Daten zur Person:

Ordnungsmerkmale (z. B. Mitgliedsnummer), Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsort, Kennzeichen zu Familienangehörigen, Bankverbindung, Familienstand, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Mitgliedschaft in Organen der Kasse, Rentenversicherungsnummer

Daten zur Mitgliedschaft:

Vorversicherungszeiten, Beginn und Ende, betreuende Stellen, Kennzeichen zur Leistungsgewährung (z. B. Kostenerstattung, Teilnahme an besonderen Versorgungsformen), Kennzeichen zu Zusatzversicherungen

Daten zum Versicherungsverhältnis:

Art der Versicherung, Beginn und Ende, Meldegründe, Angaben zur Tätigkeit, Beitragsgruppe/-klasse, Arbeitsentgelte/Einkommen/Versorgungsbezüge, Daten zur Beitrags-/Versicherungsfreiheit, Daten zu Rentenantragstellung/Rentenbezug/Arbeitgeber/Zahlstelle

Beitragsdaten:

Beitrags-Soll, Beitrags-Ist, Zahlungspflichtiger, Daten für den Beitragseinzug, Daten zum Mahnverfahren, Steueridentifikationsnummer

Leistungsdaten:

Art der Leistung, Diagnose, Leistungsverordner, Leistungserbringer, Zeitraum Leistungsbezug, Kosten, Daten über Ruhen, Unterbrechung, Versagen, Wegfall von Leistungen, Daten über andere Leistungsträger, Daten über Auftragsleistungen, Daten über Ersatzansprüche, Daten über Versorgungsansprüche/Eigenanteile/Zuzahlungen, Daten zu strukturierten Behandlungsprogrammen, integrierter Versorgung, Modellprojekten, Bonusprogrammen, Wahltarifen, Versorgungsmanagement

Daten zur Pflegeperson:

Stammdaten (siehe „Daten zur Person"), Beginn und Ende der Pflegetätigkeit, Meldegründe, Zeiträume, Angaben zur Prüfung der Rentenversicherungspflicht, Angaben zu Beitragseinzug und -abführung an den Rentenversicherungsträger, Angaben zur Qualifikation, Daten für statistische Meldungen nach § 109 SGB Xl

Daten zum gesetzlichen Vertreter:

Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse

Sozialdaten der Arbeitgeber/Zahlstellen

Ordnungsmerkmale (z. B. Arbeitgebernummer, Betriebsnummer), Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung, Beitrags-Soll, Beitrags-Ist, Zahlungspflichtiger, Daten für den Beitragseinzug, Daten zum Mahnverfahren, betreuende Stellen, Daten für Betriebsprüfungen, Daten für Abrechnungsarten, Daten zur Durchführung des AAG

Sozialdaten der Leistungserbringer

Ordnungsmerkmale (z. B. Arztnummer), Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Daten zur fachlichen Qualifikation

Sozialdaten der Vertragspartner/Lieferanten

Ordnungsmerkmale (z. B. Lieferantennummer, lnstitutskennzeichen), Name, Anschrift, Bankverbindung, Daten über den Abrechnungsverkehr

Sozialdaten der Bezieher von Publikationen

Ordnungsmerkmale (z. B. Art, Umfang der Publikationen und lfd. Nr.), Name, Vorname, Anschrift

Sozialdaten der Interessenten

Ordnungsmerkmale, Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse

Empfänger von Daten

Das sind Empfänger, denen die Daten von der KKH mitgeteilt werden können – die Datenübermittlung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB) oder anderer Rechtsvorschriften an:
Träger der Renten- und Unfallversicherung, Bundesanstalt für Arbeit, im Rahmen des Zahlungsverkehrs an Geldinstitute, Arbeiter und Zahlstellen, Versorgungsverwaltung, Leistungserbringer, Übermittlung in Einzelfällen nach §§ 67d ff. SGB X, externe Dienstleister im Rahmen der Datenverarbeitung im Auftrage gemäß § 80 SGB X

Regelfristen für die Datenlöschung

Die Löschung der Sozialdaten findet nach den gesetzlichen Vorschriften der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) und den einschlägigen Vorschriften des SGB (z. B. den §§ 84 SGB X, 110a SGB IV, 288 SGB V, 304 SGB V, 99 SGB XI, 107 SGB XI) statt

Datenübermittlung an Drittstaaten

Es findet keine Datenübermittlung an Drittstaaten statt.

 

 
 
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