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Krankenversicherung für Studierende

Gesetzliche Krankenkasse

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Krankenversicherung für Studierende
 
 

Krankenversicherung für Studierende –
gut versichert in der Hochschule

KKH ist TOP für Berufseinsteiger

Wenn Sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland studieren, noch nicht im 15. Fachsemester und jünger als 30 Jahre sind, ist es notwendig, dass Sie bei Ihrer Einschreibung bzw. Rückmeldung an der Hochschule nachweisen, dass Sie krankenversichert sind.

Für Studierende gibt es mehrere Varianten, wie sie versichert sein können. Infos zu den verschiedenen Möglichkeiten finden Sie auf dieser Seite.

Wann bin ich über meine Eltern bzw. über meinen Ehepartner familienversichert?
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind unter 25 (Zeiten für Wehrdienst und Zivildienst verlängern ggf. den Anspruch auf Familienversicherung).
  • Sie verdienen unter 385 EUR pro Monat (450 EUR bei geringfügiger Beschäftigung).
  • Ihre Eltern bzw. Ihr Ehepartner ist in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.

Wann muss ich mich als Studierender selbst versichern?
Sie müssen sich selbst versichern, wenn Sie

  • älter als 25 Jahre sind (Zeiten für Zivildienst/Wehrdienst verlängern den Zeitraum) und/oder
  • mehr als 385 EUR pro Monat (450 EUR bei geringfügiger Beschäftigung) verdienen.

Neben der Krankenversicherungspflicht besteht für Studenten in der Regel keine weitere Versicherungspflicht, so lange sie nicht nebenher jobben. Wer arbeitet, hat einiges zu beachten:

  • Liege ich unterhalb der Grenze für geringfügig Beschäftigte (450 EUR pro Monat)?
  • Ist mein Job ggf. von vornherein auf 2 Monate oder 50 Arbeitstage innerhalb eines Jahres begrenzt?
  • Bin ich nur während der Semesterferien beschäftigt?


Entscheidend ist auch, ob das Studium noch im Vordergrund steht („20-Stunden-Theorie“).

Genauere Infos haben wir in folgenden PDF-Dokumenten zusammengefasst.

 

Wann ist eine Krankenversicherung für Studierende nicht möglich?
Eine studentische Versicherung ist dann nicht möglich, wenn Sie hauptberuflich selbstständig tätig sind oder wenn Sie anderweitig krankenversichert sind. Das ist z. B. dann der Fall, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen oder als Arbeitnehmer angestellt sind.

Welche Besonderheiten gelten bei einem Dualen Studium?
Wenn Sie als Studierender in einem dualen Studium eingeschrieben sind, werden Sie wie ein Auszubildender behandelt. Voraussetzung ist aber, dass Sie ein Einkommen (Gehalt, Stipendium) bekommen. Wenn Sie keine Vergütung erhalten, können Sie sich ganz normal in der studentischen Versicherung versichern.

Wie lange bin ich als Student pflichtversichert?
Sie sind so lange als Student pflichtversichert, bis Sie a) Ihr Studium abschließen, b) das 14. Fachsemester beenden oder c) 30 Jahre alt werden. Es gibt allerdings Ausnahmen, in denen die Versicherung als Student auch länger möglich ist. Folgende Möglichkeiten kommen hier u. a. in Betracht:

  • Sie waren länger krank.
  • Sie bekommen ein Kind das Sie auch persönlich betreuen müssen.


Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu direkt an uns.

Welche Beiträge muss ich in der studentischen Krankenversicherung bezahlen?
Für die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) gelten seit dem 01.01.2013 folgende Beiträge:

Krankenversicherung    64,77 EUR
Pflegeversicherung    12,24 EUR (13,73 für Kinderlose ab 23)
Gesamt 77,01 EUR (bzw. 78,50 EUR)
 
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