Wenn Sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland studieren, noch nicht im 15. Fachsemester und jünger als 30 Jahre sind, ist es notwendig, dass Sie bei Ihrer Einschreibung bzw. Rückmeldung an der Hochschule nachweisen, dass Sie krankenversichert sind.
Für Studierende gibt es mehrere Varianten, wie sie versichert sein können. Infos zu den verschiedenen Möglichkeiten finden Sie auf dieser Seite.
Wann bin ich über meine Eltern bzw. über meinen Ehepartner familienversichert?
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
- Sie sind unter 25 (Zeiten für Wehrdienst und Zivildienst verlängern ggf. den Anspruch auf Familienversicherung).
- Sie verdienen unter 385 EUR pro Monat (450 EUR bei geringfügiger Beschäftigung).
- Ihre Eltern bzw. Ihr Ehepartner ist in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.







