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Freiwillige Versicherung

Gesetzliche Krankenkasse

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Freiwillige Versicherung
 
 

Freiwillige Versicherung –
die Alternative für gutverdienende Arbeitnehmer und Selbstständige

BESTE Gesundheitsförderung

Sie gehören zur Berufsgruppe der Selbstständigen, sind Student oder verdienen als Arbeitnehmer mehr als 50.850 EUR* im Jahr. Dann ist die freiwillige Krankenversicherung der KKH genau das Richtige für Sie!

Wer kann sich freiwillig versichern?

  • Hauptberuflich Selbstständige (unabhängig vom Einkommen)
  • Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt  von mehr als 50.850 EUR*
  • Studenten ab dem 15. Fachsemester oder dem 30. Geburtstag
  • Rentner (wenn nicht pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR)). Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt „Krankenversicherung der Rentner".
  • Beamte
  • Nichterwerbstätige Menschen

*Für Personen, die am 31.12.2002 als Arbeitnehmer privat krankenversichert und auch nicht versicherungspflichtig waren, gilt  eine niedrigere Versicherungspflichtgrenze von 45.900 Euro pro Jahr.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

  • Es darf keine Versicherungspflicht zum Beginn der Mitgliedschaft bestehen
  • Sie müssen bereits einmal pflichtversichert gewesen sein. Entweder:
    • insgesamt 24 Monate in den letzten fünf Jahren vor Ihrem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung oder
    • ununterbrochen 12 Monate unmittelbar vor Ihrem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung

Was kostet die freiwillige Versicherung?

Die genauen Kosten entnehmen Sie bitte folgender PDF-Datei.

 

Weitere Information zur Beitragsbemessung finden Sie unter folgendem Link.

 
Weitere Informationen
 
 
 
 
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