Sie gehören zur Berufsgruppe der Selbstständigen, sind Student oder verdienen als Arbeitnehmer mehr als 50.850 EUR* im Jahr. Dann ist die freiwillige Krankenversicherung der KKH genau das Richtige für Sie!
Wer kann sich freiwillig versichern?
- Hauptberuflich Selbstständige (unabhängig vom Einkommen)
- Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt von mehr als 50.850 EUR*
- Studenten ab dem 15. Fachsemester oder dem 30. Geburtstag
- Rentner (wenn nicht pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR)). Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt „Krankenversicherung der Rentner".
- Beamte
- Nichterwerbstätige Menschen
*Für Personen, die am 31.12.2002 als Arbeitnehmer privat krankenversichert und auch nicht versicherungspflichtig waren, gilt eine niedrigere Versicherungspflichtgrenze von 45.900 Euro pro Jahr.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
- Es darf keine Versicherungspflicht zum Beginn der Mitgliedschaft bestehen
- Sie müssen bereits einmal pflichtversichert gewesen sein. Entweder:
- insgesamt 24 Monate in den letzten fünf Jahren vor Ihrem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung oder
- ununterbrochen 12 Monate unmittelbar vor Ihrem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung
Was kostet die freiwillige Versicherung?
Die genauen Kosten entnehmen Sie bitte folgender PDF-Datei.