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Kombinationspflege

Gesetzliche Krankenkasse

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Kombination von Pflegesachleistung und Pflegegeld

Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Pflegesachleistungen und das Pflegegeld in einem gewissen (festen) Verhältnis
(z. B. 2/3 Sachleistung zu 1/3 Pflegegeld) zueinander aufgeteilt werden. An die Entscheidung über die feste Aufteilung ist der Pflegebedürftige für sechs Monate gebunden.

Wird die Pflegesachleistung nur teilweise (Höhe variiert) in Anspruch genommen, so kann nach Rechnungslegung des Pflegedienstes ein anteiliges Pflegegeld auf Antrag bereitgestellt werden.

Hierbei wird das Pflegegeld um den prozentual bezogenen Anteil der Pflegesachleistung vermindert.

 
 
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