Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Pflegesachleistungen und das Pflegegeld in einem gewissen (festen) Verhältnis
(z. B. 2/3 Sachleistung zu 1/3 Pflegegeld) zueinander aufgeteilt werden. An die Entscheidung über die feste Aufteilung ist der Pflegebedürftige für sechs Monate gebunden.






