Beteiligung an pflegebedingten Aufwendungen und Kosten der medizinischen Behandlungspflege
Ist die häusliche Pflege nicht mehr möglich oder liegen besondere Gründe vor, kann ein Leistungsanspruch auf vollstationäre Pflegeleistungen gerechtfertigt sein.
Die Pflegekasse bei der KKH beteiligt sich abgesehen von den pflegebedingten Aufwendungen auch an den Kosten der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung.
Im Bereich der vollstationären Pflege richtet sich die Leistungshöhe ebenso nach der Pflegestufe und beträgt je Kalendermonat bei:
| Pflegestufe I |
bis zu 1.023 EUR |
| Pflegestufe II |
bis zu 1.279 EUR |
| Pflegestufe III |
bis zu 1.550 EUR |
| Härtefall |
bis zu 1.918 EUR |
Nicht übernommen werden die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung (Hotelkosten). Ferner kann das Pflegeheim dem Pflegebedürftigen die Investitionskosten in Rechnung stellen, sofern diese nicht vom jeweiligen Bundesland getragen werden.