Die Kandidatinnen und Kandidaten
Der 30-köpfige Verwaltungsrat der KKH wird zu gleichen Teilen aus Vertretern der Versicherten und Vertretern der Arbeitgeber gebildet. In der Gruppe der Arbeitgeber wurde mit der Vorschlagsliste der Unternehmerverbände Niedersachsen e. V. (UVN) lediglich eine Liste eingereicht und vom Wahlausschuss zugelassen. Dies hat zur Folge, dass die in der Liste der UVN benannten Bewerberinnen und Bewerber mit Ablauf des Wahltages als gewählt gelten. Somit findet in der Wählergruppe der Arbeitgeber keine Wahlhandlung statt.
Für die Gruppe der Versicherten hat der Wahlausschuss der KKH drei Vorschlagslisten zugelassen. Abschriften der Listen mit den Namen aller Kandidatinnen und Kandidaten liegen bei den Servicezentren zur Einsicht aus. Die Abschriften können Sie nachfolgend in einer verkürzten Fassung auch online aufrufen.
Die Sozialwahl wird als Listenwahl durchgeführt. Bei der KKH können sich die wahlberechtigten Versicherten für eine der drei nachstehend genannten Listen entscheiden. Hierzu kreuzen sie diese auf dem Stimmzettel an und senden den Stimmzettel in dem Wahlbriefumschlag portofrei zurück.







