Ausführliche Informationen zur Arbeitnehmer-Entsendung ins Ausland können Sie der Homepage der Deutschen Verbindungsstelle – Krankenversicherung Ausland (DVKA) entnehmen.
Ausführliche Informationen zur Arbeitnehmer-Entsendung ins Ausland können Sie der Homepage der Deutschen Verbindungsstelle – Krankenversicherung Ausland (DVKA) entnehmen.
Werden Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber ins Ausland entsandt, erhalten sie vom Arbeitgeber die Kosten erstattet, die aufgrund notwendiger medizinischer Behandlung im Ausland angefallen sind. Dies gilt auch für mitreisende Familienangehörige.
Die Krankenkasse KKH erstattet Ihnen als Arbeitgeber für Leistungen, die der Arbeitnehmer im Ausland in Anspruch nehmen musste, die deutschen Vertragssätze. Eine schnellere Erstattung ist möglich, wenn Sie als Arbeitgeber mit der KKH eine Vereinbarung über die pauschale Erstattung schließen. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihr KKH Servicezentrum.