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Entsendung ins Ausland

Gesetzliche Krankenkasse

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Entsendung ins Ausland

Ausführliche Informationen zur Arbeitnehmer-Entsendung ins Ausland können Sie der Homepage der Deutschen Verbindungsstelle – Krankenversicherung Ausland (DVKA) entnehmen.

Länder, mit denen Abkommen bestehen:

 
Information lesen
 
 

Hinweisblätter zur Sozialversicherung bei Arbeiten im Ausland:

 
Hinweisblätter öffnen
 
 

Fragebogen für Antrag auf Ausstellung eines Entsendevordrucks:

 
Fragebogen öffnen
 
 

Erstattung von Leistungen

Werden Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber ins Ausland entsandt, erhalten sie vom Arbeitgeber die Kosten erstattet, die aufgrund notwendiger medizinischer Behandlung im Ausland angefallen sind. Dies gilt auch für mitreisende Familienangehörige.

Die Krankenkasse KKH erstattet Ihnen als Arbeitgeber für Leistungen, die der Arbeitnehmer im Ausland in Anspruch nehmen musste, die deutschen Vertragssätze. Eine schnellere Erstattung ist möglich, wenn Sie als Arbeitgeber mit der KKH eine Vereinbarung über die pauschale Erstattung schließen. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihr KKH Servicezentrum.

 
 
 
 
 
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