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Ambulante Operationen für Kinder

Gesetzliche Krankenkasse

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Ambulante Kinderchirurgie

Durchführung von über 20 kinderchirurgischen stationsersetzenden Eingriffen in Form einer Gesamtversorgung mit postoperativer Nachsorge im häuslichen Umfeld 

Ziele des Behandlungsangebotes:

  • Sicherstellung eines reibungslosen Behandlungsablaufs durch enge Zusammenarbeit aller beteiligten Ärzte
  • Geringe Wartezeiten
  • Bessere Behandlungsqualität im Vergleich zur bestehenden Versorgung
  • Einsatz schonender Operationsverfahren

Vorteile für die Teilnehmer:

  •  mehr Transparenz und bessere Informationen durch die frühzeitige Einbindung in die aufeinander abgestimmten Behandlungsabläufe.
  • Sie können sich den Operateur selbst aussuchen und mitbestimmen, wann Ihr Kind operiert wird.
  • Der Operateur übernimmt die nötigen Abstimmungen mit den anderen Behandlern
  • In der Regel werden die Operationen ambulant von besonders qualifizierten Kinderchirurgen durchgeführt
  • kein Krankenhausaufenthalt notwendig
  • Wenn möglich wird Ihr Kind bereits am Tag der Operation nach Hause entlassen, damit es sich in der gewohnten Umgebung erholen kann.

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Teilnehmen können KKH Versicherte bis zum 18. Lebensjahr, die eine Erkrankung haben, für die die geplante Operation in der Versorgung enthalten ist.
  • Die Teilnahme an dem Programm ist freiwillig.

Behandlungsorte:

  • Die Voruntersuchungen (z. B. Röntgen oder Blutuntersuchungen) erfolgen in der Praxis des Operateurs.
  • Die Operation findet in der Praxis des operierenden Arztes oder ambulant im Krankenhaus statt.
  • Die Nachsorge erfolgt in der Praxis des Operateurs oder der Praxis des zuweisenden niedergelassenen Vertragsarztes (Kinder- oder Facharzt).


Nach gemeinsamer Entscheidung von Ihnen und dem behandelnden Arzt (Kinder- oder Facharzt) für eine ambulante Operation vereinbaren Sie einen Operationstermin für Ihr Kind. In der Regel erhalten Sie vom behandelnden Kinder- oder Facharzt eine Überweisung für die ambulante Operation Ihres Kindes.  

 In der Regel stellt der behandelnde Kinder- oder Facharzt eine Überweisung für die Operation aus.

Sie werden vom Operateur und Narkosearzt aufgeklärt und unterzeichnen die Einverständniserklärung. Der operative Eingriff wird als ambulante Leistung (ggf. mit Übernachtung bei medizinischer Notwendigkeit) durchgeführt. Anschließend erfolgt eine Abschlussuntersuchung, bevor Ihr Kind nach Hause entlassen wird. Sie erhalten einen Entlassungsbrief für den behandelnden Kinder- oder Facharzt. Die Nachsorge erfolgt beim operierenden Arzt oder beim zuweisenden niedergelassenen Vertragsarzt (Kinder- oder Facharzt).

Weitere medizinische Informationen erfahren Sie bei den teilnehmenden Operateuren oder direkt bei der Nordpark Ärztenetz GmbH:

Nordpark Ärztenetz GmbH – Chirurgie am Kind
Telefon: 03 61.6 02 60 83
Telefax: 03 61.6 02 60 85
E-Mail: info@nordpark-aerztenetz.de

In der Regel stellt der behandelnde Kinder- oder Facharzt eine Überweisung für die Operation. Damit Sie diese besonderen Leistungen in Anspruch nehmen können, benötigen wir von Ihnen eine unterschriebene Teilnahmeerklärung. Die Erklärung erhalten Sie bei einem der teilnehmenden Operateure oder bei der Nordpark Ärztenetz GmbH. Ihre Fragen werden gerne beantwortet.

  • Die KKH trägt die Kosten der medizinischen Versorgung.
  • Außer den gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen (z. B. Arzneimittelzuzahlung) entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.

 
 

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