Als Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse KKH erhalten Sie von uns eine Haushaltshilfe, wenn Sie nach ärztlicher Feststellung aufgrund Ihrer Schwangerschaft oder als Folge Ihrer Entbindung gehindert sind, Ihren Haushalt zu führen.
Für diese Leistung brauchen Sie die sonst übliche gesetzliche Zuzahlung nicht zu leisten.
Nehmen Sie eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in Anspruch, so werden Ihnen Ihre Aufwendungen pro Stunde mit einem Betrag in Höhe von 5,25 EUR (pro Tag max. 42 EUR) vergütet. Bitte lassen Sie sich durch Ihre Frauenärztin oder Ihren Frauenarzt die Notwendigkeit und den Umfang bestätigen und wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Servicezentrum.






