Krankengeld für Selbstständige: Ihre Absicherung gegen Einkommensausfall!
Seit dem 1. August 2009 haben alle Selbstständigen wieder einen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit.
Für eine Rundum-Absicherung im Krankheitsfall bietet Ihnen die KKH jetzt das Krankengeld Comfort (gesetzlich) und den Krankengeldtarif Premium (Wahltarif). So können sich Selbstständige bereits ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit zu günstigen Konditionen gegen einen möglichen Einkommensausfall absichern.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Sie erhalten 70 Prozent Ihres Arbeitseinkommens. Bitte beachten Sie, dass eine Krankengeldzahlung nur erfolgen kann, wenn aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit ein steuerlicher Gewinn erwirtschaftet wird.
Ab wann bekomme ich Krankengeld?
Ihre Krankengeldzahlung beginnt beim gesetzlichen Krankengeldanspruch, dem Krankengeld Comfort, erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Mit dem Wahltarif Krankengeld Premium als perfekte Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeldanspruch können Sie sich bereits frühzeitig ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit mit Krankengeld absichern.
Wie lange bekomme ich Krankengeld?
Sie bekommen bis zu 78 Wochen – also 1,5 Jahre – Krankengeld innerhalb von drei Jahren. Das Krankengeld aus dem Wahltarif Premium wird Ihnen bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, anschließend erhalten Sie das gesetzliche Krankengeld.
Was kostet mich das Krankengeld?
Der Beitrag für den gesetzlichen Krankengeldanspruch, das Krankengeld Comfort, berechnet sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von zurzeit 15,5 %. Für das Krankengeld Premium ist in Kombination mit dem gesetzlichen Krankengeld (0,6 Prozentpunkte) ein Aufschlag von insgesamt 1,6 Prozentpunkten zu bezahlen. Als Bemessungswert gelten Ihre beitragspflichtigen Einnahmen zur Beitragsbemessung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestbemessungswerte für Selbstständige und Existenzgründer. Für eine individuelle Berechnung des Beitrages stehen die Mitarbeiter des KKH Servicezentrums gerne zur Verfügung.
Ergänzende Informationen entnehmen Sie bitte dem zum Herunterladen bereitgestellten Flyer.