Alle Versicherten, die älter als 18 Jahre sind (bei Fahrkosten müssen sich auch Personen unter 18 Jahren an den Kosten beteiligen), müssen in vielen Fällen bei der Abnahme von Medikamenten oder der Inanspruchnahme von Leistungen einen Teil der Kosten in Form von Zuzahlungen selber bezahlen. Der Gesamtbetrag dieser jährlichen Zuzahlungen ist jedoch nicht beliebig hoch, sondern durch die „Belastungsgrenze“ beschränkt. Über die Belastungsgrenze hinaus müssen Sie keine weiteren Zuzahlungen leisten.
Fragen und Antworten zum Thema finden Sie auf dieser Seite. Am Ende der Seite finden Sie einen Link zu unserem Zuzahlungsrechner. Damit können Sie direkt Ihre persönliche Belastungsgrenze berechnen.
Fragen & Antworten zur Belastungsgrenze
- Wie hoch ist die Belastungsgrenze?
Die Belastungsgrenze ist kein fester Betrag, sondern beträgt 2 Prozent Ihrer Bruttoeinnahmen pro Kalenderjahr. Wichtig ist, dass bei der Berechnung immer Ihr gesamter Haushalt betrachtet wird und nicht nur eine Person. Dabei werden alle Bruttoeinnahmen berücksichtigt, die der Führung des Lebensunterhalts dienen (z. B. Rente, Lohn, Gehalt, Zinseinkünfte).
Bei Empfängern von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) wird anstelle der tatsächlichen Einnahmen der jeweils gültige Regelsatz als Einkommen angerechnet. Freibeträge werden dann allerdings nicht mehr abgezogen.
Eine Mindestbelastungsgrenze gibt es nicht.
Bei chronisch kranken Personen ist die Belastungsgrenze auf 1 Prozent der kalenderjährlichen Bruttoeinnahmen abgesenkt. Unter folgendem Link finden Sie eine Erklärung, was „chronisch krank“ in diesem Zusammenhang bedeutet.







