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Gut versichert in der Ausbildung

Die gesetzliche Krankenversicherung hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern. Träger sind die gesetzlichen Krankenkassen – somit auch die KKH.

Wir zahlen dir z. B. Arzt- und Zahnarztbehandlungen, Arzneimittel, Heilmittel (u. a. Massagen oder Krankengymnastik) und Hilfsmittel (z. B. Rollstühle oder Gehhilfen), die Krankenhausbehandlung und bei Arbeitsunfähigkeit z. B. Krankengeld. Manche dieser Leistungen sind zuzahlungspflichtig.

Aus diesen Gründen ist eine Krankenversicherung notwendig und gesetzlich vorgeschrieben. 

Die Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind im Sozialgesetzbuch V (SGB V) festgelegt, sodass die Leistungen zum größten Teil gleich sind.

Sobald du eine Ausbildung beginnst, wirst du automatisch Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, dass du nicht länger über die kostenlose Familienversicherung der Eltern versichert bist, sondern dich selbst krankenversichern musst. 

Sobald du einen Arbeitsvertrag unterzeichnet hast, solltest du dir Gedanken über die Wahl einer Krankenkasse machen. Spätestens 14 Tage nach Ausbildungsbeginn musst du deinem Ausbildungsbetrieb mitteilen, bei welcher Krankenkasse du versichert bist. Andernfalls versichert dich dein Arbeitgeber bei der Versicherung, bei der du zuletzt auch familienversichert warst.

Deinen Antrag kannst du schnell und unkompliziert über unser Online-Formular übermitteln. So sparst du Zeit und die Portogebühren.

Du kannst die Beitrittserklärung auch gerne per Post oder Fax versenden, das ist kein Problem.

Sobald du deine Berufsausbildung beginnst und dein erstes Monatsgehalt erhältst, bist du versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, auch wenn deine Vergütung nicht höher als 538,00 Euro im Monat ist. 

Die Höhe deiner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wird prozentual von deinem Bruttogehalt berechnet. Grundsätzlich teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge, d. h. dein Arbeitgeber übernimmt 8,29 % der Krankenversicherungsbeiträge bei der KKH, dein Anteil beträgt 8,29 % (darin ist der Zusatzbeitrag der KKH von 1,98 % bereits enthalten).

Für Auszubildende, deren Monatsgehalt geringer als 325,00 Euro ist, fallen keine versicherungspflichtigen Abgaben an. In diesem Fall werden die Beiträge komplett vom Arbeitgeber gezahlt.

Wir sind für dich da, wenn du Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung oder zur Mitgliedschaft bei der KKH hast. Du erreichst uns telefonisch unter der Nummer 0800 5548640554 oder in unserer Servicestelle vor Ort.

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